Schuldner übergibt Bargeld an Dritten zur Tilgung der eigenen Verbindlichkeiten

  • Hallo,

    ich habe gerade die Suchfunktion gequält, aber leider nichts passendes gefunden.

    Ich habe hier einen Fall:

    Schuldnerin (Privatperson) übergibt an einen Dritten (Privatperson) Bargeld.
    Dieser Dritte zahlt das Geld auf sein eigenes Bankkonto, um so die Verbindlichkeiten der Schuldnerin zu begleichen.

    Ein Anspruch für den Bargeldtransfer geibt es nicht.

    Nun wird behauptet, dass das Geld treuhänderisch verwaltet wird, was ich mir bei Privatkonten nicht vorstellen kann.

    Sind diese Zahlungen anfechtbar, gibt es dazu irgendwelche Entscheidungen des BGH?

    Als weitere Frage käme in Betracht, ob eine solche Treuhandabrede anfechtbar wäre, sollte diese denn existieren?

    Bin für alle Anregungen offen.

  • Zuerst musst Du mal das Ziel definieren, wer soll denn der Anfechtungsgegner sein? Wenn es die Gläubiger des Schuldners sind, brauchst Du mehr Anhaltspunkte als nur die vorgenommenen Zahlungen.

    "Für das Universum ist die Menschheit nur ein durchlaufender Posten."

  • Ich würde da wohl Wahlweise an die Gläubiger gehen oder eventuell auch an den Dritten, weil es ja eine Leistung der Schuldnerin ohne direkte Gegenleistung gewesen ist.

    Eventuell könnte man den Betrag ja auch von dem "Treuhänder" dann zurückfordern.

  • Die Dritten sind wohl erst einmal die richtigen Anfechtungsgegner, aber sie müßten die Zahlungsunfähigkeit des Schuldners gekannt haben.

    Der Treuhänder hat letztendlich nix erhalten, könnte an der Gläubigerbenachteiligung fehlen.

    "Für das Universum ist die Menschheit nur ein durchlaufender Posten."

  • Bei dem Treuhänder ist halt zu hinterfragen, wie und in welchem Umfang er die Verbindlichkeiten der Schuldnerin getilgt hat und ob nicht noch eine Bereicherung seinerseits vorhanden ist.

    Bei den Gläubigern wird es da auch sicher nicht einfacher, denen nachzuweisen, die zahlungsunfähigkeit der Schuldnerin gekannt zu haben.

    Aber im Prinzip ist halt die Frage, ob der Barbetrag nicht ausschließlich zur Masse hätte fließen dürfen.

    Leider habe ich die Akte auch gerade nicht hier auf dem Tisch, es kam nur der Zuruf, "gucken Sie mal, ich bin mir ziemlich sicher, dass da mal was entschieden wurde, ich weiß nur nicht mehr wann und wo."

  • Der Anspruch gegen Treuhänder auf Herausgabe des Treugutes fällt unabhängig von der Insolvenzanfechtung in die Insolvenzmasse. Nur kannst Du ihm wohl keinen Strick draus drehen, wenn er nach den Anweisungen des Treugebers gehandelt hat.

    Sicherlich hätte der Barbetrag komplett in die Masse gehört, aber im Rahmen der Insolvenzanfechtung kommt man mit dem Argument da nun mal nicht weiter.

    "Für das Universum ist die Menschheit nur ein durchlaufender Posten."

  • Naja theoretisch schon, aber wenn doch der Treuhänder weisungsgemäß gehandelt hat. Wo ist dann in der reinen Treuhandabrede die Gläubigerbenachteiligung. Erschwerung der Vollstreckungschancen. Wohl kaum, denn dasn pfändet man eben die Ansprüche des Treugebers gegen den Treuhänder.

    Warten wir mal, bis zonk und LFdC vorbeikommen; sie wissen bestimmt Rat.

    "Für das Universum ist die Menschheit nur ein durchlaufender Posten."

  • Warten wir mal, bis zonk und LFdC vorbeikommen; sie wissen bestimmt Rat.

    Rat nun nicht gerade, aber zwei instruktive OLG-Entscheidungen schon.
    Gerade die jüngere der beiden habe ich mir für zukünftige Anwendung über den Schreibtisch gehängt.
    Voilà:

    OLG Celle, Urt. v. 20.11.2008 - 13 U 167/08
    OLG Celle, Beschl. v. 28.10.2011 - 13 W 98/11

    ... have fun ...

  • Kannst Du mir für die Entscheidung, die Deine Bibel, Dein Kochrezept, die Lösung aller Probleme der Welt ist, mal die Fundstelle nennen. Juris?

    Also ich hab' hier auch noch so einige Problemchen, die ich mit dem OLG Celle nicht lösen kann, insofern muß ich Dich enttäuschen.
    Guckst Du trotzdem, entweder Juris oder ZInsO 2012, 222.

  • Na wenigstens teilt das Oberlandesgericht Celle meine Meinung zur Insolvenzanfechtung :D.

    Ja ja ich weiß, Deine Probleme sind meine Probleme. Oder ist es umgekehrt :gruebel:.

    "Für das Universum ist die Menschheit nur ein durchlaufender Posten."

  • So rufe ich Euch zu: "Klagt, klagt, klagt und zur Not vergleicht Euch". Denn ein schlechter Vergleich ist immer noch mehr, als den Versuch gar nicht erst unternommen.

    "Für das Universum ist die Menschheit nur ein durchlaufender Posten."

  • Irgenwie vernünftige Entscheidungen - trotz Celle:teufel:.

    Aber die juris-Tz 7 mit

    Die Beklagte hat das Konto auf ihren Namen eröffnet und es ihrem Vater zur Verfügung gestellt, damit dieser auf Geld zugreifen konnte, das sonst zur Masse des Insolvenzverfahrens gelangt wäre.

    verstehe ich nicht - denn die Vollstreckungsvereitelung war doch vor Insolvenzeröffnung??

  • Der Zahlungsweg dürfte doch egal sein. Insoweit haben wir doch lediglich einen Zahlungsmittler, der weisungsgemäß an den Gläubiger zahlt und dies mit Vermögen des Schuldners. Dies verhält sich nicht großartig anders, als wenn der Schuldner ein zweckgebundenes Darlehen an den Gläubiger zahlt, IX ZR 166/08.

    [SIGPIC] [/SIGPIC] Vertrauue miiir (Kaa: Das Dschungelbuch, 4. Akt, 3. Szene)

  • Also das BGH-Urteil klingt vielversprechend, das sollte eigentlich ganz gut passen um den Gläubigern ans Geld zu gehen.

    Das Geld wurde aus der Kasse entnommen und an einen Buchhaltungsservice gegeben, der dann die Verbindlichkeiten beglichen hat.
    Geldempfänger sind die guten Krankenkassen.

    Ist doch schön, wenn man auch mal solche wichtigen infos zu den Sachverhalten bekommt und nicht nur Wortfetzen :D

  • Aha aus Chemnitz :D. Ist doch schön, wenn man das auch mal erfährt.

    Wenn das Geld an Krankenkassen geflossen ist, sollte es doch mit dem Teufel zugehen, wenn man denen nicht ans Leder bzw. die Kenntnis der Zahlungsunfähigkeit nachweisen kann. Krankenkassen sind bei mir deshalb so beliebt, weil sie meist Dreck am Stecken haben und bis auf Weiteres noch solvent sind.

    "Für das Universum ist die Menschheit nur ein durchlaufender Posten."

  • Ja, so ein Praktikum in Chemnitz ist schon was feines. :D
    Wenn man denn auch mal an die Sachen rangelassen wird.

    Ich denke auch, dass die Krankenkassen sowas vertragen können, spätestens bei der nächsten Beitragserhöung holen die das wieder rein. :)

  • Mich graut noch heute über meine Zeit in Chemnitz :eek:.

    Die Kassen vertragen das prima, weil sie nur wieder her geben müssen, was ihnen nie zugestanden hat (Kreft, VorsRi BGH a.D.). Dafür jammern sie auch wie die Großen.

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