Folgender Sachverhalt:
Sohn hat Antrag auf Betreuung für seine Mutter gestellt, war dann auch Betreuer zusammen mit einem Freund der Familie (beide alleinvertretungsberechtigt), irgendwann ist dann der Freund der Familie alleiniger Betreuer geworden.
Dann kam Streit um eine Vollmacht auf, die die Betreute wohl vorher dem Freund der Familie erteilt hat. Es ging um die "Echtheit" der Unterschrift.
Der Sohn ( nun nicht mehr Betreuer) sollte dazu Stellung nehmen auf gerichtliche Anfrage. Der Sohn hat sich dann einen Rechtsanwalt genommen, der dann auch tätig wurde.
Nun möchte der Rechtsanwalt in dem Betreuungsverfahren seine Kosten gegen den Sohn nach § 11 RVG festsetzen lassen.
Geht das? Auf welcher Grundlage?
Die Betreuung ist zwischenzeitlich auch aufgehoben.