Anmeldung Beerdigungskosten zum Insolvenzverfahren

  • Hallo liebe Forenmitglieder
    meldet man die Forderung eines Bestattungsunternehmens beim Nachlassinsolvenzverwalter als "normale" Insolvenzforderung zur Tabelle an oder muss sie als "Masseverbindlichkeit" angemeldet werden. Bekomme ich dann für den Mandanten (Bestattungsunternehmen) ebenfalls einen Tabellenauszug oder irgend etwas Schriftliches, woraus sich ergibt, dass die Forderung im Insolvenzverfahren anerkannt u. berücksichtigt wurde, wenn es als Masseverbindlichkeit angemeldet wird. Habe jetzt zum ersten Mal eine Forderung eines Bestattungsunternehmens anzumelden und möchte es gleich richtig machen. Vielen Dank vorab.:gruebel:

  • danke rainer, das wäre geklärt. Jetzt habe ich die Forderung angemeldet. Nun bekomme ich für die gleiche Rechnung ein Schreiben einer Schuldnerberatungsstelle, dass der Sohn des Verstorbenen ein außergerichtliches Schuldenbereinigungsverfahren durchführen will. Das Nachlassinsolvenzverfahren läuft unter dem Namen des Verstorbenen. Der Schuldnerberatung kann ich doch die Forderung komplett mitteilen. Oder spricht etwas dagegen? Es ist ja im Nachlassverfahren noch nichts festgestellt und ob etwas dabei heraus kommt, weiss man ja nicht. Sollte die Verbindlichkeit aus der Masse befriedigt werden können, erübrigt sich ja die Anmeldung zu dem ggf. folgenden Insolvenzverfahren des Sohnes. Aber wenn die Masse nicht ausreicht, spricht dann etwas dagegen, die gleiche Forderung zu dem Insolvenzverfahren des Sohnes noch einmal anzumelden?

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