Ich habe eine Kommentarstelle (Münchener Kommentar RZ 14 zu § 101 InsO), dass der Gesellschafter einer GmbH als Aufsichtsorgan insolvenzverfahrenspflichtig ist. Ich habe diesen zur EV geladen, es wurde Erinnerung eingelegt. Ich habe nicht abgeholfen. Die Richterin will der Erinnerung stattgeben, da sie meine Kommentarstelle nicht anerkennen will.
Hat jemand Kommentarstellen oder Rechtsprechung für mich.