2te vollstreckbare Ausfertigung oder Teilausfertigung?

  • Guten morgen!

    Ich habe eine eilige Sache auf dem Tisch und weiß nicht wirklich weiter und bräucht mal dringend euer Hilfe - folgender Sachverhalt:

    Es liegt ein vorläufig vollstreckbares Versäumnisurteil vor. Wonach:

    1. Der Beklagte verurteilt wird xxx € nebst Zinsen zu zahlen
    2. Es wird festgestellt das der Bekl verpflichtet ist die Schäden an der Wohnung, die durch Nichtherausgabe entstanden sind zu ersetzen
    3. Der Beklagte wird verurteilt die genutzte Wohnung herauszugeben
    4. Der Beklagte trägt die Kosten
    5. Das Urteil ist vorl. vollstreckbar

    Nun hat der Kläger eine vollstreckbare Ausfertigung der Urteils erhalten und beantragt dann, eine weitere vollstreckbare Ausfertigung zu erteilen.

    Begründung: Es bedarf zwei vollstreckbare Ausfertigungen wegen des Zahlungsanspruch zu 1. und des Herausgabeanspruch zu 3 - da beide Vollstreckungsorte an verschiedenen Orten liegen und dafür unterschiedliche Vollstreckungsorgane zuständig sind.

    Vollstreckbare Ausfertigung habe ich schon zurück bekommen.

    Wie mach ich das nun? Hab damit noch nie was zu tun gehabt :oops:.

    Einfach nur eine zweite vollstreckbare Ausfertigung erteilen und auf der ersten vermerken? Oder muss man die irgendwie inhatlich beschränken?

    Hilfe...

  • Angehört hab ich schon und die erste Ausfertigung ist bereits zurück!

    Nun ist nur mein Problem, ob ich nicht zwei Teilausfertigungen machen müsste

    Eine für den Zahlungsanspruch und eine für die Räumung, damit es zu keiner Doppelvollstreckung kommen kann! Oder seht ihr das anders? Dass müsste doch gehen, zumal ich die erste Ausfertigung ja zurück habe.

  • Ich greif mal das Thema auf.

    Es liegt ein KFB gegen Bekl. 1 + 2 vor, da diese nicht mehr zusammenleben (wurde auch nachgewiesen) wird um eine zweite vollstreckbare gebeten.

    Muss die erste vollstreckbare zurückgerufen werden um die klausel bspw. auf bekl. zu 1 zu beschränken und dann mache ich noch eine zweite für bekl. zu 2?

    Gruß

  • ich push mal

    jetzt hab ich noch so eine Akte. Die RV hat die Kosten ihres Versicherers gezahlt und will dementsprechend eine Umschreibung auf sich haben nur bzgl. des Teilbetrages hinsichtlich der Kosten. Der Original VB wurde mit vorgelegt.

    1. Wie würdet ihr dies machen? (Hat vielleicht einer einen Vordruck?)
    2. der vorherige Fall und dieser hier fallen nicht zufällig unter die Abgabeverordnugn auf die SE in Niedersachsen oder? (SE meint Nein, da dass keine normale Sache sei = qualifizierte Vollstreckungsklausel)

    Gruß und Danke

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