Guten morgen!
Ich habe eine eilige Sache auf dem Tisch und weiß nicht wirklich weiter und bräucht mal dringend euer Hilfe - folgender Sachverhalt:
Es liegt ein vorläufig vollstreckbares Versäumnisurteil vor. Wonach:
1. Der Beklagte verurteilt wird xxx € nebst Zinsen zu zahlen
2. Es wird festgestellt das der Bekl verpflichtet ist die Schäden an der Wohnung, die durch Nichtherausgabe entstanden sind zu ersetzen
3. Der Beklagte wird verurteilt die genutzte Wohnung herauszugeben
4. Der Beklagte trägt die Kosten
5. Das Urteil ist vorl. vollstreckbar
Nun hat der Kläger eine vollstreckbare Ausfertigung der Urteils erhalten und beantragt dann, eine weitere vollstreckbare Ausfertigung zu erteilen.
Begründung: Es bedarf zwei vollstreckbare Ausfertigungen wegen des Zahlungsanspruch zu 1. und des Herausgabeanspruch zu 3 - da beide Vollstreckungsorte an verschiedenen Orten liegen und dafür unterschiedliche Vollstreckungsorgane zuständig sind.
Vollstreckbare Ausfertigung habe ich schon zurück bekommen.
Wie mach ich das nun? Hab damit noch nie was zu tun gehabt .
Einfach nur eine zweite vollstreckbare Ausfertigung erteilen und auf der ersten vermerken? Oder muss man die irgendwie inhatlich beschränken?
Hilfe...