Hallo,
ich habe hier folgendes Problem:
Der Erblasser war einziger Gesellschafter und Geschäftsführer einer GmbH.
Alle bekannten Erben haben die Erbschaft ausgeschlagen.
Nun meldet sich der Anwalt eines Gläubigers der GmbH, der einen rechtskräftigen Titel gegen diese hat.
Es wird zwar keine NL-Pflegschaft nach § 1961 BGB beantragt (was ja, da der Titel gegen die GmbH lautet, auch nicht möglich wäre), aber mitgeteilt, dass die GmbH ja weiterhin existiere und nicht handlungsfähig sei und es deshalb nachlassgerichtlicher Maßnahmen bedarf um die GmbH fortzuführen oder abzuwickeln.
Würdet ihr hier eine Nachlasspflegschaft nach § 1960 BGB einrichten??
Oder ist der Anwalt auf andere Maßnahmen (z. B. Beantragung der Bestellung eines Not-Gf) zu verweisen?