Gläubigerbank B hat eine Forderung in Höhe von rd. 80.000,- EUR. Als Sicherheiten stehen ihr eine zur Sicherheit abgetretene Lebensverisicherungdes Schuldners (S) zur Verfügung und eine Bürgschaft seines Vaters.
B kündigt nun an, die Lebensversicherung zu verwerten und den Rest beim Bürgen einzukassieren. Der Bürge ist auch voll leistungsfähig, so dass B 100% befriedigt wird.
Meine Frage: Kann B bei der Nutzung seiner Sicherheiten frei verfahren? Es wäre ja auch denkbar, dass der Bürge voll in Anspruch genommen wird und somit die Lebensversicherung für die Masse frei würde. Ich meine, ich hätte da mal was von 'Übersicherung' gehört, bei der ein Gläubiger gezwungen ist, Sicherheiten freizugeben.
Was meint Ihr? Welche Handhabe hat der IV?