Geschäftstellentätigkeiten durch Rechtspfleger?

  • Ich denke niemand hat ein grundsätzliches Problem damit mal einzuspringen wenn Not herrscht, aber es darf halt nicht unbedingt zum Normal und Regelfall werden,...

    Falsch gedacht. Ich habe ein grundsätzliches Problem damit- auch wenn es Engpässe gibt. Es gibt den schönen Begriff der normativen Kraft des Faktischen. Auf Justizdeutsch: Hammerimmasogemacht. Warum sollte man fremder Leute Arbeit verrichten, wenn der Gesetzgeber das gar nicht will. Netter Typ sein, generös zeigen, Flexibilität, Teamfähigkeit (nach dem Aussprechen eine Mundspülung mit "Meister Propper"), Unterwürfigkeit? Wer macht denn für euch (laufbahnübergreifend) den Job als Rechtspfleger, wenn ihr euch mal so ein bisschen überlastet und unwohl fühlt? Der Richter vielleicht, gem. § 8Abs. 1 RPflG? :wechlach::wechlach::wechlach:


    Gem. § 153 Abs. 3 Nr. 1 kann mit den Aufgaben des UdG betraut werden, wer die Rechtspflegerprüfung bestanden hat. Mit dieser Vorschrift können sowohl personelle Engpässe überbrückt werden als auch mit Rücksicht auf besondere Schwierigkeiten Aufgaben gezielt auf den Rechtspfleger übertragen werden.

    Das ist nicht nichtig. Aber ich will nicht ausschließen, dass diese vermeintliche Option Gegenstand der feuchten Träume eines manchen Behördenleiters ist. § 153 GVG regelt, wer auf Grund seines Ausbildungslevels die Tätigkeiten der Geschäftsstelle grundsätzlich verrichten darf. D.h. §153 Abs. 3 Nr. 1 GVG bietet die Grundlage dafür, dass der Beamte, der im gehobenen Dienst als Rechtspfleger nicht klar kommt (etwa weil er ständig viel lieber Geschäftsstellentätigkeiten verrichten möchte) die Befähigung hat, auf der Geschäftsstelle eingesetzt zu werden. Mit seiner Zustimmung geht das auch beamtenrechtlich. Ich kenne einen solchen Fall. In diesem Zusammenhang: § 27 Abs. 1 Satz 1 RPflG ist auch keine geeignete Grundlage. Diese Vorschrift meint ausschließlich den U.d.G. des gehobenen Dienstes.

    Aus Kommentar zum Rechtspflegergesetz, Arnold/Meyer-Stolte u.a., 7. Aufl., Rn II Nr. 3 m.w.Nw.: ... Geschäfte einer anderen Laufbahngruppe braucht er regelmäßig nicht übernehmen; eine Unterbesetzung im mittleren Justizdienst (Serviceeinheit) ist kein ausreichender Grund. Ein solches Organisationsverschulden der Justizverwaltung kann nicht zu Lasten einer höheren Laufbahn , die dafür auch zu teuer ist, gehen. ... Der Dienstherr verstößt auch gegen seine Fürsorgepflicht, wenn er die vom BVerwG aufgestellten Grundsätze der amtsangemessenen Tätigkeit (beruhend auf Art. 33 V GG) nicht berücksichtigt."

    Deshalb folgende kollegiale Handlungsempfehlung. Vorstehenden Absatz kopieren und als Textdokument anlegen (z.B. als: "HabedieEhre".doc). Auf 72 dpi vergrößern, sichern, ausdrucken. Den Ausdruck (lesbar) auf einem Ziegelstein kleben oder anderweitig dauerhaft anbringen. Im Bedarfsfall dieses Infopaket dem Behördenleiter in geeigneter Form zur Kenntnis bringen. Es mag sich anfangs eine gewisse Bevorratung empfehlen.

    Was meint die "Ja-Aber-Fraktion"?

  • Ich sehe es wie die meisten Vorposter - helfen ja, aber freiwillig bzw. nicht dauerhaft.
    Ich bin jetzt am 6. Gericht in zwei BL, und noch nirgendwo wurde es so gemacht wie Saddles Direx es sich vorstellt.

    Ich bin für Praktikabilität - was anderen Zeit spart, mich aber kaum welche kostet, mache ich - z. B. Schreiben 2 x ausdrucken oder beim Erbschein gleich die Ausfertigungen (den Ausf.vermerk hat das System gleich angefügt, ich musste nur unterschreiben und siegeln, Zeitaufwand: weniger als eine Minute)
    Die SE wollte sogar, dass ich die Schreiben nicht gleich abschicke, sondern in der Akte lasse - falls z. B. ein neuer Eingang dazwischen kommt.

    Aber komplett fremde Arbeit auf mich umwälzen?
    Habe mich bei einem Gericht unbeliebt gemacht und in den Schreiben nicht mehr meine Durchwahl angegeben, sondern die der SE, und drauf bestanden, dass Publikum sich erst dort meldet. (Für mich selbstverständlich, Vorgänger hats jedoch anders gemacht.) Am Anfang landeten alle Anrufe bei mir,und das ohne Akte. Also auch die Anrufe für die Richter, weil die Betreuer ja meine Nr. noch vom letzten Schreiben hatten. Dann musste ich die abwimmeln, was zeitaufwändig war und auch nicht bürgerfreundlich. Anrufe für mich musste ich ohne Akte beantworten oder die Leute zurückrufen.
    Kam Publikum, musste ich bei der SE die Akte anfordern (oder besser noch holen). Alles nur umständlich.

    Saddle, wie stellt sich der Direx das praktisch vor? Es gibt doch auch Anrufe, die die SE beantworten kann (einfache Fragen, Fragen nach Öffnungszeiten und so, Fragen zu deren (dann wohl ehemaliger) Tätigkeit wie Kosten) und Eingänge und Anrufe für die Richter.
    Eine Akte wird - so denke ich naiv - immer von drei Leuten bearbeitet, SE, Rpfl., Ri., es sei denn Du machst nur Grundbuch oder Versteigerung, und da ist die SE für mich der zentrale Anlaufpunkt.
    Wenn dann ein Anruf für mich kommt oder die SE nicht weiter kommt, übernehme ich gern, möchte dann aber auch die Akte gebracht kriegen.

    Den Abtrag macht hier übrigens jeder selbst - auch die Richter. Das finde ich aber gar nicht schlimm, einmal am Tag bin ich sowieso in der SE, mindestens.
    Dafür nehmen die Wachtmeister hier Sicherheitsaufgaben wahr, werden also nicht weggekürzt.

    Wir taumeln durch die Straßen, so als wären wir jung und schön.

  • "Den Abtrag macht hier übrigens jeder selbst - auch die Richter. Das finde ich aber gar nicht schlimm, einmal am Tag bin ich sowieso in der SE, mindestens.
    Dafür nehmen die Wachtmeister hier Sicherheitsaufgaben wahr, werden also nicht weggekürzt."

    Hier wurden dadurch Wachtmeister reduziert. Der Abtrag erfolgte jahrelang "händisch" (mangels Aktenwagen). Das war wie gesagt (mehrere Häuser und Etagen, Fahrstuhl monatelang defekt...) mehr als unangenehm. Mit den Beratungshilfeakten war das ja auch kein Problem. 20 Akten sind selten mehr als ein 10 cm Stapel. Aktenstapel von einem Meter o. mehr durch die Etagen und Häuser zu verteilen schon eher. Abhilfe gab es erst, als mehrere Kollegen mit diversen Aktenstapeln kurz hintereinander im Hause gestürzt waren. Die Dienstunfallanzeigen haben der Verwaltung eine Menge Arbeit gemacht, die diese natürlich erst mal auf die verursachenden Kollegen abwälzen wollten. Argumente: falsches Schuhwerk, zuviele Akten auf einmal getragen... Folge: keine Anerkennung als Dienstunfall!!!
    Erst nach anwaltlichem Schreiben für einen der Kollegen erfolgte die Anerkennung als Dienstunfall und es wurden "Aktenwägelchen" beschafft.

  • Wir haben hier auch Aktenwagen. Meine SE liegt auf dem gleichen Flur, da nehme ich nur soviel wie ich tragen kann. Aber einige fahren hier schon mit einem Wägelchen rum. Fahrstühle funktionieren aber!

    Das mit den Dienstunfällen erschüttert mich! Was ist eindeutiger ein Dienstunfall als wenn ich auf dem Gerichtsflur mit Akten in der Hand stürze??:eek:

    Wir taumeln durch die Straßen, so als wären wir jung und schön.

  • Wenn ich das hier so lese, weiß ich nicht ob ich weinen oder lachen soll.:eek:
    Soll man sich denn jeden Morgen bei der Schuhwahl überlegen, ob diese bei einem Sturz aufgrund eigenständigen Aktenabtrags auch bei einem Dienstunfall anerkannt werden würden?:confused:

    Ich trage meine Akten nur in bestimmten Fällen (bearbeite 3 verschiedene Sachgebiete, meine SE sitzen weit weg und die Akten sind auch recht umfangreich).

    Gebetsmühlenartig wiederholen:
    Ich bin Rechtspfleger (keine Serviceeinheit, kein Wachtmeister, kein Richter)!
    OOOhhhmmm.:D

  • Hier holen die Richter und Rechtspfleger ihre Akten in den Geschäftsstellen und bringen sie auch wieder zurück. Der Weg ist aber meist sehr kurz. Ich persönlich hole mir meine Akten auch lieber dann, wenn ich sie bearbeiten will. Ich will nicht darauf angewiesen sein, dass mir diese mal durch einen Wachtmeister zur Unzeit gebracht werden.
    Das geht aber alles nur, weil die Wege an einem kleinen Gericht kurz sind. Das Gute daran ist auch, dass man seine Geschäftsstellenbediensteten mal sieht, mit ihnen über Probleme reden kann. Das ist das wahre "Qualitätsmanagement", andere machen dafür alles Mögliche.

    In der Vergangenheit habe ich auch bei Engpässen im mittleren Dienst freiwillig mit geholfen, u.a. die Gerichtskostenabrechnungen gemacht. Dadurch kam ich dann auch weiter, denn ich bin ein Gegner von Stoßarbeit (3 Wochen gar nichts, dann alles auf einmal). Jetzt geht das zunehmend gar nicht mehr mit der Einführung von ForumStar, weil die Rechtspfleger weder die Lehrgänge des mittleren Dienstes haben noch die entsprechend notwendigen Rechte. Insoweit erübrigt sich nach und nach diese Frage. Manche neue Sachen haben eben auch Vorteile, wenn sie sonst schon zu keinerlei Ersparnis, vielmehr zu höherem Zeitaufwand als bisher führen.

    Es gibt ja noch genügend Fragen, wo es nicht klar geregelt ist bzw. wo man sehr unterschiedliche Verfahrensweisen hinsichtlich der Verteilung mitterer/ gehobener Dienst vorfindet (Rechtsantragsteller für normale Sachen, die theoretisch nicht der Rechtspfleger aufnehmen müsste -- alles im Zusammenhang mit Beratungshilfe und erscheinenden Bürgern -- Vergütungsfestsetzungen nebst Auszahlungsanordnungen .....). Bei einem Nachbargericht nimmt der mittlere Dienst fast alle Klagen auf, dafür weisen die Rechtspfleger die PKH-Vergütungen an. Bei uns ist es genau umgedreht. Man sieht, es gibt tatsächlich noch Spielraum ......

  • Also, ich war bei den ersten Beiträgen doch ziemlich erschüttert, hat sich mit den weiteren Beiträgen dann etwas gelegt.

    Die Rpfl. lernen beim Studium ohne Ende Theorie, Vorschriften werden schon zum Frühstück konsumiert. Ohne Vorschrift läuft da nix.
    Und in der Praxis ? Alles vergessen ?

    Neben dem RpflG gibts doch sicher in allen Bundesländern Erlasse/ Verordnungen, die die Zuständigkeiten der Geschäftsstellen regeln.

    Was interessiert da eigentlich die Möchtegern-Meinung der Verwaltung ?
    Sind wir etwa Diener der Verwaltung ? Wo bleibt das Standesbewustsein ?
    Die Verwaltung würde derartige Anordnungen niemals schriftlich treffen, wenn sie davon ausgehen muss, dass der Vorgang nach Oben bekannt gemacht würde ( Bezirkspersonalrat ? )

    Kein Wunder, dass es mit unserem Berufsstand seit Ewig nicht weitergeht.
    Liegt aber offensichtlich wesentlich an den Rpfl. selber.
    Immer schön strebsam, freundlich und angepasst... bloß nicht anecken mit der GS, das "Du" könnte gefährdet sein.
    Und so brauchen wir uns nicht wundern, wenn wir irgendwann weder im Gericht noch in Bevölkerung als Rpfl. wahrgenommen werden.
    Bei den Richtern nicht denkbar...und richtig so !
    :(

  • "Der Beamte soll kein Duckmäuser sein, der auf einem schmalem Grat von Erlaubtem balanciert, sondern eine Person, die ihre Aufgaben ernst nimmt, zügig entscheidet, kritisch hinterfragt und ihre Belange im Dienst nach der Maxime "höflich aber bestimmt" vertritt."

    Dieser Text stammt nicht aus einer Broschüre des DBB, sondern aus Wichmann/Langer, Öffentliches Dienstrecht, 6. Auflage, Rn 206.

  • Nach dem Lesen der Beiträge glaube ich, dass ich wohl etwas dumm bin.

    Ich habe bis 1996 auf der Geschäftsstelle gearbeitet, bevor ich die Rechtspflegerlaufbahn begonnen habe und hatte damals meine Geschäftsstelle gut im Griff.
    In den letzten Jahren hat sich so viel geändert, dass ich es mir nicht mehr zutrauen würde, eine Geschäftsstelle zu führen.

    In jeder Abteilung werden mit Fachprogrammen gearbeitet, die ich aus der Warte der Servicekraft nicht vollständig kenne.

    Ab und zu bekomme ich mit, dass wieder neue Listen eingeführt wurden, wo die Servicekraft die Statistik mit führen muss. Davon habe ich auch keine Ahnung mehr.

    Was bleibt da noch zu helfen?
    Post auf der Serviceeinheit heraussuchen: Ist aber nicht so toll, wenn die Servicekraft selber hinter ihrem Schreibtisch sitzt.
    Das gleiche gilt für Fristen ziehen.

    Ob diese beiden Tätigkeiten die Serviceeinheit groß entlasten, wage ich zu bezweifeln.

    Und zur Punkt Telefonate:
    Ob die Akte bei mir ist oder in der Serviceeinheit, der jenige beantwortet das Gespräch, der angerufen wird. Wenn die Person die Frage nicht beantworten kann, wird verbunden und wenn die Servicekraft sich nicht zu helfen weiß, weil es eine komplizierte rechtliche Frage ist und ich die Akte aber nicht habe, wird mir die Akte gebracht.

    Das klappt sehr gut.

  • Eigentlich fast zu lachen - als Berufsneuling im Jahr 2007 hat mich ein Kollege tatsächlich gefragt, ob ich mir schon ein Diktiergerät auf der Verwaltung besorgt hätte...

    Das ist gar nicht so abwegig. Vollstreckungsschutzanträge zu diktieren hätte sicher etwas Bizarres an sich. Die Nicht-08/15-Termine in F-Sachen und mündliche Verhandlungen in Räumungsschutzsachen (die ich bei Verfahren, die mir einer vergleichsweisen Regelung zugänglich erschienen habe, anberaumt habe) habe ich immer in einem Sitzungssaal durchgeführt und das Protokoll diktiert (in das von einem Richter geliehene Diktiergerät ;)). Nach dem ersten Termin gab es bei Überreichung der Akte mit Diktatband einen Kommentar seitens der Geschäftsstelle in der Art "die Rechtspfleger schreiben hier immer alles selber", den ich geflissentlich ignoriert habe. Danach wurde nichts mehr dazu genörgelt.

    Dazu habe ich ganz klare Ansichten: Die Nutzung eines Sitzungssaals unterstreicht, dass das ein offizieller Gerichtstermin ist und man sich nicht lediglich in einem Büro zu einer Besprechung trifft. Das Diktieren hat auch klare Vorteile, denn zum einen entwerte ich meine Rolle in subjektiven Wahrnehmung der übrigen Anwesenden nicht dadurch, dass ich selbst etwas tippen muss, zum anderen vermeide ich dadurch zwangsweise Pausen während des Tippens, in denen sonst nichts passiert und niemand etwas sagt. Beim Diktieren kann ich den Blickkontakt zu den Anwesenden halten und auch ihre Reaktionen beobachten.

  • :daumenrau
    Mache ich bei den F-Anhörungen die nicht 08/15 sind, genau so .
    Also Sitzungssaal und Diktiergerät !

    Bei den Anhörungen in Betreuungssachen konnte ich mich allerdings bisher nicht dazu überwinden, mit dem Diktiergerät vor dem Betreuten rumzufuchteln.:D

  • :daumenrau :wechlach:Schon kopiert!!!

  • Saddle, wie stellt sich der Direx das praktisch vor? Es gibt doch auch Anrufe, die die SE beantworten kann (einfache Fragen, Fragen nach Öffnungszeiten und so, Fragen zu deren (dann wohl ehemaliger) Tätigkeit wie Kosten) und Eingänge und Anrufe für die Richter.
    Eine Akte wird - so denke ich naiv - immer von drei Leuten bearbeitet, SE, Rpfl., Ri., es sei denn Du machst nur Grundbuch oder Versteigerung, und da ist die SE für mich der zentrale Anlaufpunkt.
    Wenn dann ein Anruf für mich kommt oder die SE nicht weiter kommt, übernehme ich gern, möchte dann aber auch die Akte gebracht kriegen.

    Ich habe- ehrlich gesagt - keine Ahnung. Die Infos fließen hier nur unter der Hand..offiziell gemacht wird der "Wunsch" unseres Direx nat. nicht. Ich warte aber auf den Tag, an dem die SE zu mir kommt und mir die Post einfach so hinlegt oder mir Telefonate verbindet, mit denen ICH nichts anfangen kann...dann wirds "lustig!":cool:

  • Na, wenn nichts offiziell angeordnet wird, scheint es ihm ja nicht so ernst zu sein.
    Und wenn er mal wieder mündlich meint, so und so soll es laufen, kann man ihn ja fragen, wie er sich das praktisch vorstellt.
    Darüber wird er sich nämlich keine Gedanken gemacht haben.

    Bearbeitet er auch Rechtspflege oder nur Verwaltungsakten?
    Er wird dann ja sicherlich nichts dagegen haben, wenn man ihm einfach Anrufe durchstellt, die nicht für ihn sind, oder wozu er die Akte nicht vorliegen hat.

    Was sagen denn Deine Kollegen? Gegen so einen Quatsch wehrt man sich am besten gemeinsam.

    Wir taumeln durch die Straßen, so als wären wir jung und schön.

  • ich sag' nur "erweiterte Serviceeinheit". Ein Kunstbegriff ohne jeglich gesetzliche Grundlage, der Rechtspflger (und Richter) zu Teamleitern macht, und Geschäftsstellenverantwortung aufdrückt, obwohl die Geschäftsstelle beim Gericht angesiedelt ist (§ 3 RpflG, § 22 GVG - § 153 GVG). Dem Herrn seis gedank: nach § 9 RpflG sind Erlasse, AV's ... lustige Schreiben aus dem Ministerium. Ich würde auch keine Geschäfsstellentätigkeit machen, wenn alle andern sich darum reißen. Meine Aufgabe endet wenn ich die Akte zugeschlagen in das Ausgangsfach werfe. Das ist im Übrigen auch so vorgsehen, dann ist meine Entscheidung wirksam und fertig. Auf zum nächsten Vorgang und im Mini-Bürolein liegen ja noch für drei Wochen Akten.

    Und darum muss ich das Forum wieder verlassen und darf, bei schönstem Wetter und einem Rasen den ich demnächst nur noch mit der Sense bearbeiten kann, noch ein Stündchen arbeiten.

  • Im Laufe der langen Menschheitsgeschichte - so steht es jedenfalls in den Geschichtsbüchern - wurde es als große Leistung gefeiert, als die Menschen begonnen haben, Arbeitsteilung zu betreiben und sich zu spezialisieren.

    Und ich bin immer noch der Auffassung, daß genau das richtig ist. Eine Schreibkraft soll schreiben, ein UdG seiner Geschäftsstellentätigkeit nachgehen und ein Richter bzw. Rechtspfleger seine Verfügungen in die Akten kritzeln. Das ist genau richtig so und auch effektiv. Und da können noch so viele neudeutsche "Prozeßmanagement-Analysten" - die als Außenstehende von den Abläufen in der Justiz im Übrigen Null Ahnung haben - kommen und das Gegenteil behaupten... Diese geteilten Arbeitsabläufe haben sich über Jahrzehnte bewährt. Und NEIN, auch wenn man uns das immer wieder einreden will: Die Justiz ist kein Dienstleistungsunternehmen, sondern die dritte Gewalt.

    Serviceeinheit... Schon das Wort ist ja lächerlich

    So, das mußte mal gesagt werden.

    PS: Natürlich bin auch ich der letzte, der in besonderen Streß-Situationen nicht mal einspringt...

    §§ 36b II 2, 5 III 1 RPflG: Die vorgelegten Sachen bearbeitet der Rechtspfleger, solange er es für erforderlich hält.

  • Im Laufe der Menschheitsgeschichte hat es sich auch erwiesen, dass der Fortschritt auch mit noch so lautem Beschwören der bewährten Praxis aus vergangen Tagen sich aufhalten lässt.
    Es gibt eine ganze einfache Überlegung: In wie vielen Fällen dauert das „Kritzeln einer Verfügung“ genau solange wie die Erstellung der Reinschrift? In sehr vielen.
    Ich hatte die Gelegenheit dies alles ein wenig auszutesten. Vor einigen Jahren wurde ich gefragt, ob ich nicht auf Serviceunterstützung verzichten könnte, da es einen Engpass gäbe. Danach habe ich die Hinterlegungen bis zum Verbringen der Akten in den Keller alleine erledigt. Nach ca. fünf Jahren wurden die Referate umorganisiert und ich hatte wieder Serviceunterstützung.
    Als Fazit kann ich sagen, die Serviceunterstützung ist über weite Strecken nur eine bequeme und feine Sache, vor allem wenn man die Arbeitstechniken des letzten Jahrhunderts schätzt. Was die Arbeitsteilung angeht, die ist längst auf dem Rückzug. Sie hat sich angesichts der technischen Entwicklung, über weite Strecken als ineffizient erwiesen.
    Ich fürchte, wenn die "Prozessmanagement-Analysten" Ahnung von dem hätten, was wir machen, ich fürchte, dann hätten wir wohl ein wirkliches Problem bekommen.
    Und für diejenigen, die noch in ihrem hoheitlichen Wolkenkuckucksheim sitzen. Justiz ist Dienstleistung, denn die Justiz ist für die Gesellschaft da und nicht umgekehrt. Die Gesellschaft gibt über die Politik die Regeln vor und die Justiz setzt sie um. Ich weiß nicht, was daran nicht Dienstleistung sein soll.
    [FONT=&quot]Auch das musst mal gesagt werden.[/FONT]

  • ich schätze dein statement teilen nicht viele.
    für mich habe ich es schon als abwegig zurückgewiesen;).

    be water my friend

    Ich kann nicht ständig die SuFu nutzen- ich muss auch mal was arbeiten :akten

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