Hallo zusammen,
ich habe hier ein Antragsverfahren, in dem die Schuldnerin Alleingesellschafterin einer GmbH ist. Sie ist jedoch nicht Geschäftsführerin. Der Geschäftsbetrieb der GmbH läuft noch.
Gilt die Schuldnerin als Selbständige gem. § 304 InsO? Die Urteile des BGH IX ZB 55/04 sowie IX ZB 215/08 betreffen ja jeweils geschäftsführende Gesellschafter. Die einzigen Verbindlichkeiten resultieren aus der eigenen freiwilligen Krankenversicherung der Schuldnerin. Es gibt also keine Forderungen aus Arbeitsverhältnissen. Ist die Schuldnerin jetzt in analoger Anwendung der Rechstprechung als Selbständige anzusehen bzw. gibt es ev. Urteile zur Frage bei nichtgeschäftsführenden Gesellschaftern? Ich tendiere insbesondere aus der Argumentation des BGH in IX ZB 55/04 (Durchgriffshaftung bei GF-Gesellschafter) dazu, hier e contrario keine Selbständigkeit anzunehmen.