Hallo, ich habe in einem Verfahren einen Wiedereinziehungsbeschluss gemacht, da der Betroffene zwar kein kurzfristig verwertbares Vermögen hat, aber Acker im Wert von 100.000€. Ich wollte das ganze zum Soll stellen und die Gerika könnte ja dann ggf eine Sicherungshypothek eintragen lassen.
Nun hat der Betreuer dagegen Rechtsmittel eingelegt, ich sollte den Beschluss so abändern, dass darin steht dass eine Einziehung durch Sicherung an den Grunstücken erfolgt. Da das meiner Meinung nach die Gerika entscheidet wollte ich nicht abhelfen.
Mittlerweile ist die Betreuung aufgehoben- Was mache ich mit dem Rechtsmittel? Wen beteilige ich jetzt noch? Der Betroffene wird wohl erfahrungsgemäß nichts dazu sagen
Danke