Hofübertragung

  • Hallo!
    Ich habe einen Hofübertragungsvertrag vorliegen mit dem Antrag auf Eigentumsumschreibung. Beigefügt ist die Genehmigung des Landwirtschaftsgerichts. Benötige ist nun auch noch die Genehmigung der Landwirtschaftskammer, da einige Grundstücke größer sind als 1 ha? Oder umfasst die Genehmigung des Landwirtschaftsgerichts auch gleichzeitig die Genehmigung der Landwirtschaftskammer? Ich habe dazu bislang nichts gefunden. Vielleicht kann mir jemand einen Tipp geben? Schöne Grüße

  • Hat das Lw-Gericht genehmigt, ist keine (weitere) Genehmigung nach GrdstVG mehr erforderlich.

    Ulf

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