Genehmigung für fristlose Kündigung Pachtvertrag

  • Hallo !

    Mir liegt der Antrag des Betreuers auf Erteilung einer Genehmigung für die fristlose Kündigung des Pachtvertrages vor.

    Ich habe jedoch bereits vor ca.8 Wochen die Kündigung bzw.Aufhebung des Vertrages genehmigt.Der Beschluss ist mittlerweile rechtskräftig.Bedarf die fristlose Kündigung jetzt nochmal der Genehmigung ?

  • Der Betreuer konnte doch nur mit rechtskräftiger Genehmigung die Kündigung anschließend vornehmen( 1908 i I, 1831 BGB ) .
    Ich würde das Verständnisproblem ( des Betreuers ) mit diesem tel. abklären.

  • War die erste (genehmigte) Kündigung denn auch fristlos? Ist das was er jetzt vorhat, (genau) das, was Du seinerzeit genehmigt hast?
    Vielleicht sieht der Betreuer einen Unterschied und möchte deshalb auf Nummer Sicher gehen.

    Komplizierte Probleme heißen komplizierte Probleme, weil es keine einfachen Lösungen für sie gibt, sonst hießen sie einfache Probleme.

    - Frank Nägele, KStA v. 25.3.17 -

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