Wirkung der RSB hinsichtlich laufender Zinsen

  • Da waren sie wieder, meine drei Probleme.

    A) Zinsen vor Eröffnung des Verfahrens
    B) Zinsen von Eröffnung bis Erteilung der RSB
    C) Zinsen die nach Erteilung der RSB entstehen

    a und b ist kein Problem, nur was ist mit den Zinsen, die nach Erteilung der RSB entstehen?

  • Wenn man gegen HF und Zinsen nach EÖ die RSB einwenden muss, wird man sie auch gegen die Zinsen nach RSB einwenden müssen.

    Mal so aus dem Bauch rauch.... :oops: Jeder normal denkende Gläubiger macht die Gesamtforderung geltend und dann natürlich auch die nach RSB.

  • Zunächst würde ich die Behauptung aufstellen, dass nach der RSB aus einem Titel auch im Bezug auf zukünftigen Forderung, welche den Rechtsgrund in der Vergangenheit haben, nicht mehr vollstreckt werden kann. (unstreitig?)

    Neue Zinsen dürften daher überhaupt nicht mehr entstehen, da es insoweit an einer Rechtsgrundlage für diese Zinsen fehlt. Dieser liegt in der Regel ja im Verzug des Schuldners. Ein Verzug kommt aber nicht in Betracht, denn der Hauptforderung steht eine dauernde Einrede gegen die Hauptforderung (RSB) entgegen und eine solche schließt den Verzug aus (BGHZ 48, 250).

    Daraus folgt meine Gegenfrage, auf welchem Rechtsgrund wird der Zinsanspruch nach RSB begründet?

  • Ja das kommt davon, dass man noch in der Ausbildung ist ;-).
    Musste damals nach Restschuldbefreiung nie gegen Vollstreckungstitel klagen, da den meinsten Gläubigern der Hinweis auf die RSB ausreichte.
    Hab jetzt auch die BGH Rechtsprechung gelesen und muss dir insoweit zustimmen.... Aber gleichwohl wäre diese Klage letztendlich auch ein Selbtstgänger.....

    Unabhängig davon fehlt es für einen Zinsanspruch nach der RSB an einem Rechtsgrund, so dass auch diese Klage kein Problem sein dürfte.

  • Wiso nicht?

    Nach der RSB entsteht kein neuer Rechtsanspruch auf Zahlung von weiteren Zinsen und damit braucht man sich eigentlich auch nicht zu fragen, was mit diesen Zinsen passiert......

  • Warum sollen die Zinsen nach IE nicht nachrangige Forderungen sein, Ende egal? Alles andere macht insolvenzrechtlich doch keinen Sinn, dass die Nebenforderungen das Los der Hauptforderungen teilt. Ansonsten gäbe es ja unbegrenzt Spass in jedem Verfahren mit RSB.

    [SIGPIC] [/SIGPIC] Vertrauue miiir (Kaa: Das Dschungelbuch, 4. Akt, 3. Szene)

  • äh, was ist denn da nicht gesetzlich geregelt ?

    Insolvenzforderung ist jeder vermögensrechtliche Anspruch, der zum Zeitpunkt der Insolvenzeröffnung dem Rechtsgrunde nach angelegt ist. Dies trifft doch selbstverständlich auch auf die Zinsen einer Forderung zu.
    Dass die nach dem Eröffnungszeitpunkt liegenden Forderungen nachrangig sind, hat keinen Einfluss darauf.
    Durch die Verfahrenseröffnung wird der Gläubiger auf die Teilnahme am Insolvenzverfahren verwiesen. Soweit er eine Befriedigung nicht erhalten hat, steht ihm das Recht zu, den Schuldner nach Aufhebung in Anspruch zu nehmen.
    Wegen der Zinsen ab Eröffnung hat er hierbei die Verjährungsfristen - wie jeder Gläubiger, Insolvenzverfahren hin oder her - zu beachten.
    Die RSB ändert da garnix dran. Ist alles ganz einfach: InsO mal wegdenken und Normalstrucktur einfahren.

    herrschendes Recht ist das Recht der herrschenden
    Die Philosophen haben die Welt nur unterschiedlich interpretiert, es kommt darauf an, sie zu verändern! (K.M.)
    Ich weiß, dass ich nicht weiß (Sokrates zugeschrieben); jeder der mein Wissen erfolgreich erweitert, verbreitert mein Haftungsrisiko (nicht sokrates, nur ich)
    legalize erdbeereis
    :daumenrau

  • Noch einmal: Durch die RSB wird der Verzug aufgehoben, so dass es keine Rechtsgrundlage für neue Zinsen mehr gibt. Ohne durchsetzbaren Zahlungsanspruch auch keine durchsetzbaren Zinsen.

  • Noch einmal: Durch die RSB wird der Verzug aufgehoben, so dass es keine Rechtsgrundlage für neue Zinsen mehr gibt. Ohne durchsetzbaren Zahlungsanspruch auch keine durchsetzbaren Zinsen.

    Aber immerhin Zinsen, wenn auch nicht durchsetzbar.....


    oder anders, obwohl Karl Valentin am 9.02.1948 gestorben ist,jährt sich heute sein 130. Geburtstag. Er wird ihn bloß nicht mehr feiern...

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