Hallo ihr Lieben..
heute hab ich mal wieder eine Akte von meinem "Lieblings"-Beklagten auf dem Tisch....
Grundlegender Sachverhalt...
Beklagter ist ein absoluter Querulant.. (schreibt man das so?? )
Es liegt ein Mahnverfahren zugrunde... Nach mehreren Versuchen den MB zuzustellen kommt Widerspruch...
Verfahren geht ins streitige über... mehrere Zustellungsversuche spätger ergeht 2. VU die Zustellung kann laut Aktenlage erfolgen... (kein Widerspruch und keine fristgerechte Rücksendung des Urteils)
Im KFA Verfahren geht der Spaß weiter...
Jedes mal wenn wir ihm Post schicken (durch Wachtmeister!), kommt diese ein paar Tage später verschlossen zurück mit einem ominösen Aufkleber einer angeblichen Hausverwaltung... zweitgleich mit einem Fax aus Wien und ohne dortige Anschrift das wir ja nichts lernen würden.. er wohne dort nicht mehr...
Mehrere EMA´s ergeben immer wieder die Anschrift unter der er hier geführt wird...
Jetzt reicht es sowohl mir als auch der Gegenseite...
Habe einen Antrag auf öffentliche Zustellung ...
wie seht ihr es..
Liegt eurer Meinung nach auch eine Zustellungsvereitelung vor?
Ich hab die Entscheidung des OLG Frankfurt vom 08.07.2004 im Kopf (AZ: 2 W 44/02)...