§ 128 HGB bei Masseverbindlichkeiten

  • Kann der Gesellschafter gemäß § 128 HGB in Anspruch genommen werden, wenn der Insolvenzverwalter der Gesellschafter Masseverbindlichkeiten wegen bestehender Masseunzulänglichkeit nicht begleichen kann?

    "Für das Universum ist die Menschheit nur ein durchlaufender Posten."

  • soll er doch die Forderungen der Gesellschaftsgläubiger über 93 geltend machen.

    herrschendes Recht ist das Recht der herrschenden
    Die Philosophen haben die Welt nur unterschiedlich interpretiert, es kommt darauf an, sie zu verändern! (K.M.)
    Ich weiß, dass ich nicht weiß (Sokrates zugeschrieben); jeder der mein Wissen erfolgreich erweitert, verbreitert mein Haftungsrisiko (nicht sokrates, nur ich)
    legalize erdbeereis
    :daumenrau

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