Verjährungseinrede durch den Treuhänder

  • Ich habe in einem IK-Verfahren Zinsen bestritten, weil die verjährt sind. Vollstreckungsunterlagen wurden nicht vorgelegt, so dass auch keine Unterbrechung nachgewiesen wurde.

    Die Gläubigervertretung (Inkassobüro) versteht nicht, dass bestritten wurde. Die Schuldnerin habe sich doch nie auf Verjährung berufen.

    Woraus ergibt sich, dass auch der Treuhänder die Verjährungseinrede erheben kann/darf/muss?

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!