Hallo,
im Jahr 2005 wurde leider durch meinen Vorgänger vergessen zusammen mit der Eigentumsumschreibung ein Vorkaufs- sowie ein Wegerecht einzutragen :(.
Dies ist dem Berechtigten nunmehr aufgefallen. Der damals antragstellende Notar bittet um Nachholung der versäumten Eintragungen. Das Problem ist, dass zwischenzeitlich weitere zwei Vorkaufsrechte für einen Dritten eingetragen wurden und der Berechtigte der vergessenen Rechte seinen (damaligen) Rang beansprucht.
Wie kann ich das Problem lösen? Bin mir nicht sicher, ob überhaupt die Voraussetzungen für einen Amtswiderspruch vorliegen, da eine Eintragung ja gar nicht erfolgt ist und das nachfolgende Vorkaufsrecht sicher auch nicht unter Verletzung einer gesetzlichen Vorschrift eingetragen wurde.
Allenfalls könnte ich mir vielleicht die Eintragung eines Amtswiderspruchs bei dem eingetragenen Vorkaufsrecht gegen den Rang des Rechts vorstellen.
Für eine Idee wäre ich sehr dankbar.