Ich bin es schon wieder,
ich habe hier einen Fall eines Transportunternehmers.
Tankrechnungen wurden 2mal monatlich gesammelt vom Konto abgebucht.
Nun war vorl.Inso am 14.10.11 um 12:38Uhr angeordnet worden.
Danach wurden noch Betankungen vorgenommen.
Diese Betankungen stehen auf einer Abrechnung die am 17.10.2011 vom Konto der Schuldnerin abgezogen wurden.
Die Rechtsnwältin des Gläubigers kommt nun mit dem Argument, dass es sich nicht um das Einzugsermächtigungsverfahren gehandelt habe, sondern um das Abbuchungsverfahren, bei dem ja die Genehmigung zum Einzug schon vorher erteilt wird, somit auf die nachträgliche Genehmigung kein Wert mehr zu legen ist.
Das leuchtet mir alles ein. Allerdings ist diese Abbuchung nach dem Beschluss der vorl. Insolvenzverwaltung geschehen, also ist die Genehmigung der Schuldnerin in dem Zeitpunkt eigentlich nichts mehr Wert oder sehe ich das falsch?
Kann man das Geld vom Tankstellenbetreiber zurückfordern, wie sehr ihr die Sache ?
Oder muss man an die Bank herantreten, weil sie Buchungen vorgenommen hat, die zu dem Zeitpunkt nur mit Zustimmung des vorl. Verwalters möglich gewesen wären?