Hallo,
ich habe ein Problem. Es wurde ein Termin anberaumt ohne ausdrückliche Ladung der Klägerin. Diese erschien jedoch mit Ihrer Prozessbevollmächtigten zum Termin. Nun macht sie Fahrtkosten geltend. Diese wurden durch die UKB mittlerer Dienst abgelehnt, jedoch ohne rechtliche Würdigung. Danach reichte die Prozessbevollmächtigte Ihren Kostenfestsetzungsantrag ein. Dieser beinhaltet nun auch die Festsetzung der Fahrtkosten der Mandantin. Da es sich um einen Antrag handelt, müsste ich doch zuständig sein, oder? Meine Fragen: Kann mir jemand sagen, wo steht, dass die Partei nur bei Ladung durch die Staatskasse entschädigt wird? Oder kann ich den (Teil)- Antrag als Antrag auf richterliche Festsetzung deuten?
Vielen Dank für eure Antworten