Hallo,
habe eine ganz praktische Frage:
Es liegt ein Testament vor, in welchem eine Person als Alleinerbe eingesetzt ist.
Vermögen ist nur noch vorhanden Sparhaben in beträchtlichem Umfang. Der Alleinerbe hat die Erbschaft angenommen:
Folgende Formulierung im Testament:
" Die gesetzlichen Erben beider Ehegatten erhalten als Vermächtnis zu gleichen Teilen das vorhandene Sparguthaben".
Die Ermittlung der gesetzlichen Erben gestaltet sich äußerst schwierig wenn nicht unmöglich. Es geht bis in die Erben der 3. Ordnung.
Frage:
Muss ich als Nachlassgericht alle Vermächtnisnehmer in wahrscheinlicher jahrelanger Kleinarbeit ermitteln?
Kann ich zur Ermittlung eine Nachlasspflegschaft anordnen wenn der Alleinerbe zustimmt?
Kann ich als Nachlassgericht selbständig einen Erbenermittler beauftragen zur Ermittlung der VERMÄCHTNISNEHMER.
Danke für Eure Antworten schon jetzt.