Norwegischer Erblasser - Norwegisches Güterrecht

  • Hallo alle zusammen!

    Ich habe einen norwegischen Erblasser, der in Norwegen verstorben ist und dort auch zuletzt wohnhaft war. Ein Testament hat er nicht hinterlassen, aber zwei Kinder und eine Ehefrau (sämtlich Deutsche und in Deutschland wohnhaft). Der Erbschein wird zur Löschung einer Grundschuld benötigt. Dort war der Erblasser als Gläubiger eingetragen.

    Nach dem norwegischen IPR findet ja norwegisches Erbrecht Anwendung. (Ehefrau 1/4 und die Kinder je 3/8). Zu dem Güterstand wurde in dem Antrag nichts gesagt. Ich gehe jedoch davon aus, dass die Eheleute im norwegischen Güterstand gelebt haben, da in der Grundbuchakte ein norwegischer Erbschein ist gemäß dem die Ehefrau den Nachlass ungeteilt übernommen hat. Gesetzlicher Güterstand in Norwegen ist die Allgemeine Gütergemeinschaft. Diese kann der überlebende Ehegatte durch Erklärung gegenüber dem Nachlassgericht ungeteilt übernehmen.

    Hatte jemand so etwas schon oder kann mir einen Tipp geben?
    Wie hat der Erbschein auszuehen oder muss ich nun ein Zeugnis über die fortgesetze Gütergemeinschaft erteilen!? :gruebel: Im Süß steht, dass es sich "faktisch" um eine Vor- und Nacherbschaft handelt. :confused:

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