Erbscheinsverfahren - A'st verstorben

  • Hallo,

    habe hier ein ES-Verfahren, Antragstellerin ist die Witwe des Verstorbenen, die neben Geschwistern/Neffen, Nichten erbt.

    Verfahren dauert noch an, da noch einige Urkunden fehlen, die der Notar beschaffen will. Ansonsten sind die notwendigen Erklärungen da.

    Nun teilt der Notar mit, dass die Witwe = A'st verstorben ist.

    Wie muss ich nun weiter vorgehen? Muss einer der übrigen Miterben nun noch einen neuen Antrag stellen oder müssen die Erben der verstorbenen A'st noch irgendwelche Erklärungen abgebegen oder läuft das Verfahren einfach so weiter?
    Bin ein wenig ratlos :confused:

  • Die (festgestellten oder noch festzustellenden) Erben der Antragstellerin treten kraft Erbfolge ohne weiteres in die verfahrensrechtliche Stellung der Antragstellerin ein. Mit dem Ableben der Antragstellerin wurde deren Antrag somit zu einem Antrag der Erben.

  • Zur Zeit kannst du nicht weitermachen, was du aber tun kannst:
    Hast du die Miterben schon zum ES-Antrag angehört ? Falls nicht, kannst du bei denen gleich nachfragen, wer Erbe nach der Witwe ist. Welches Nachlassgericht ist zuständig für die Witwe ?
    Muss evtl eine Nachlasspflegschaft für den Nachlass der Witwe angeordnet werden ?
    Wenn nur noch die Urkunden fehlen und noch eingehen, kannst du den Erbschein (Witwe als nachverstorben eintragen) an den Notar schicken. Problem sind die Kosten für den Erbschein (hat der Notar sich starkgesagt?), die kannst du den Erben der Witwe in Rechnung stellen.
    Wenn die fehlenden Urkunden nicht mehr eingehen:
    eine längere Frist (3-6 Monate) verfügen und dann schauen, ob ein ES-Antrag nach der Witwe gestellt wird bzw. bei dem Notar anfragen, ob Kontakt zu den Miterben besteht.

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