Hallo,
habe hier ein ES-Verfahren, Antragstellerin ist die Witwe des Verstorbenen, die neben Geschwistern/Neffen, Nichten erbt.
Verfahren dauert noch an, da noch einige Urkunden fehlen, die der Notar beschaffen will. Ansonsten sind die notwendigen Erklärungen da.
Nun teilt der Notar mit, dass die Witwe = A'st verstorben ist.
Wie muss ich nun weiter vorgehen? Muss einer der übrigen Miterben nun noch einen neuen Antrag stellen oder müssen die Erben der verstorbenen A'st noch irgendwelche Erklärungen abgebegen oder läuft das Verfahren einfach so weiter?
Bin ein wenig ratlos