Warum wird dem Schuldner regelrecht hinterhergelaufen, obwohl er in Kenntnis der Aufhebung weitere Zahlungen erbracht hat? Das sind damit freiwillige Leistungen (und die werden auch durch § 122 ZPO nicht ausgeschlossen) und gut ist.
Sonst geht es hier doch auch immer zu, als ob bei jedem Cent Mindereinnahme der Untergang droht.
Also ich hätte da jetzt auch nur "weglegen" verfügt.