Ich habe jetzt schon einige Akten mit folgendem Fall:
In der I. Instanz wurde der PKH-Partei PKH mit Raten bewilligt. In der II. Instanz wird auch PKH bewilligt, aber ohne Ratenanordnung (eine neue Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse wurde nicht eingereicht). Weil keine Einstellung veranlasst wird, zahlt die Partei weiterhin die Raten. Jetzt ist die Akte wieder zurückgekommen.
M.E. müsste die Einstellung der Ratenzahlung rückwirkend zum Zeitpunkt der Antragstellung für die II. Instanz erfolgen. Außerdem sind m.E. die zuviel gezahlten Raten an die Partei zu erstatten. Es kann ja nicht zu Lasten der Partei gehen, wenn sie weiter Raten gezahlt hat, ohne, dass sie das musste. Darauf zu verweisen, dass sie dann wohl Raten zahlen konnte, finde ich auch falsch, weil es ja genug Menschen gibt, die davon ausgehen, diese zahlen müssen und mangels besserem Wissen (auch des Anwalts, der nicht nachhakt...) weiter zahlen, auch wenn es ihnen finanziell sehr schwer fällt. Blöd ist dann nur, wenn man bei der nächsten Überprüfung feststellt, dass die Partei wieder Raten zahlen muss. Das wirkt etwas komisch, wenn ich erst erstatte und 1 Jahr später wieder Raten anfordere...
Hattet Ihr so einen Fall auch schon? Was habt Ihr gemacht?