ESUG - wer ist für alte und neue Pläne zuständig?

  • Wer ist Eurer Meinung nach bei den ESUG-Verfahren ab 2013 für die Prüfung der Rechnungslegung und Vergütungsfestsetzung funktionell zuständig, soweit im Plan nicht abweichend geregelt? Ich meine ja, dass das auch zum Planverfahren gehört, weil es ja eigentlich (?) vor der Aufhebung zu prüfen bzw. festzusetzen wäre und somit der Richter zuständig sein müsste und konnte auch nichts ausdrücklich Gegenteiliges aus der Gesetzesbegündung zu § 18 RpflG und § 66 InsO entnehmen.

    Gibt es hier schon was neues? Wie ist Eure Meinung?
    Vergütungsfestsetzungen machen bei uns die Richter. Bei der Schlussrechnungsprüfung gibt es jedoch noch Meinungsverschiedenheiten zwischen Rpfl. und Richter hinsichtlich Zuständigkeit.

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