Rechtsnachfolgeklausel auf Insolvenzverwalter

  • Ich habe mal eine ganz banale Frage die ihr mir sicher ad hoc beantworten könnt.
    Woraus ergibt sich das der Insolvenzverwalter kein Rechtsnachfolger des Schuldner ist. Das also eine einfache titulierte Geldforderung gegen den Schuldner nicht auf den Insolvenzverwalter umschreibbar ist.

    Alles Gute im Leben ist entweder illegal, unmoralisch oder macht dick. (Murphys Gesetz)

  • Wieso kann nicht umgeschreiben werden?



    Weil dann die Gläubiger gegen den Insolvenzverwalter vollstrecken?
    Ich meine ich tus aber da hätten wir ja viel vor wenn wir sämtliche Titel gegen Insolvenzschuldner umschreiben.

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  • Ne du mißverstehst mich. Stinknormaler Zahlungstitel gegen den Schuldner vor Insolvenz. Das ist doch auch keine Masseverbindlichkeit. :gruebel: Und das die Vollstreckung verboten ist hilft mir ja bei der Rechtsnachfolgeklausel nach § 727 ZPO auch nicht wirklich.
    Ich dachte noch an § 240 ZPO weiss aber nicht ob der nach Abschluss des Verfahrens noch gilt.

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  • :) na ich nicht, aber die Gläubiger wollen.
    Ich sag ja was ganz banales aber wo stehts?
    Übrigens war Abschluss des Klageverfahrens gemeint nicht das Insoverfahren.

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  • Zu der Ausgangsfrage in #1 fällt mir erst mal ein, dass kein Rechtsschutzbedürfnis für eine Umschreibung besteht. Der Gläubiger kann seine Forderung im Insolvenzverfahren zur Tabelle anmelden. Da es eine titulierte Forderung ist, müsste der Insolvenzverwalter, falls er denn die Forderung bestreiten würde, gegen den Titel vorgehen; also nimmt der Gl. einer titulierten Forderung in der Regel an Verteilungen teil (so es denn was gibt). Eine Umschreibung des Titels auf den IV bringt bei einer reinen Geldforderung (so #1) also keinen Vorteil. Rechtlich möglich ist sie aber schon, siehe #4 für den Fall der Zwangsversteigerung.

    quidquid agis prudenter agas et respice finem. (Was immer Du tust, tue klug und bedenke das Ende.) :akten

  • Jetzt bin ich verwirrt. Ihr würdet diesen Zahlungstitel auf den Insovenzverwalter umschreiben damit die Gläubiger versteigern können? Nochmal ich habe zur Zeit einen ganz normalen Zahlungstitel nichts mit Absonderungsrecht.
    Schuldner S hat an Gläubiger G Betrag X zu zahlen. Ende, aus.
    Gut ich verrate mal das Gläubiger die WEG ist aber der Titel sagt nicht das das Hausgelder sind.
    Ich bin der Meinung das dieser normale Titel umzuschreiben nicht geht nach den Vorschriften die ich noch suche, weil man eben auch Vollstreckunsgebscheide, KFb und was weiss ich, nicht auf den Insolvenzverwalter umschreiben kann.
    Die müssen den Insoverwalter. auf Duldung verklagen das wäre dann der Titel der ihre Absonderunsgberechtigung bescheinigt.
    Nach 727 kann ich doch nur umschreiebn wenn der Insolvenzverwalter rechtsnachfolger für diese Forderung des Schuldners ist und das ist er doch nicht?

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  • In der Insolvenz eines Wohnungseigentümers ist die Wohnungseigentümergemeinschaft wegen der nach § 10 Abs. 1 Nr. 2 ZVG bevorrechtigten, vor der Insolvenzeröffnung fällig gewordenen Hausgeldansprüche ohne die Notwendigkeit einer vorherigen Beschlagnahme des Wohnungseigentums absonderungsberechtigt.

    b) Sofern die Berechtigten gegen den säumigen Wohnungseigentümer vor der Insolvenzeröffnung keinen Zahlungstitel erlangt haben, können sie den das Absonderungsrecht bestreitenden Insolvenzverwalter mit der Pfandklage auf Duldung der Zwangsversteigerung in die Eigentumswohnung in Anspruch nehmen. Das Prozessgericht muss in diesem Fall prüfen, ob die Voraussetzungen des Vorrechts gegeben sind.

    c) Im Insolvenzverfahren über das Vermögen des Wohnungseigentümers entsteht das Vorrecht wegen der Hausgeldansprüche an der bis dahin nicht beschlagnahmten Eigentumswohnung mit der Verfahrenseröffnung.

    BGH, Urteil vom 21. Juli 2011 - IX ZR 120/10

    [SIGPIC] [/SIGPIC] Vertrauue miiir (Kaa: Das Dschungelbuch, 4. Akt, 3. Szene)

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