Hallöchen,
habe hier eine Berufsbetreuer, der RM gegen seine Einstufung mit einem Stundensatz von 27,00 Euro eingelegt hat. Die Einstufung erfolgte seinerzeit so durch den Revisor auf meine Anfrage hin.
Jedenfalls ist der Gute ein Handwerksmeister. Anhand des vorliegenden Meisterzeugnises wurde er u.a. in Betriebswirtschaft sowie Pädagogisch-Psychologische Grundlagenlehre geschult.
Nun überreicht mir der Betreuer einen Zeitungsartikel der Berliner Morgenpost, wonach der Abschluss als Handwerksmeister einem Bachelor-Abschluss gleichgestellt ist. Dies hätten Bund, Länder und Sozialpartner vereinbart, um einen grds. Streit über die verschiedene Einstufung von Abschlüssen zu beenden.
Ich hätte ihm von Anfang an, aufgrund der Ausbildung wenigstens 33,50 Euro gezahlt, aber der Revisor war anderer Meinung.
Nun nach dem Zeitungsartikel könnte man ja wirklich überlegen, ob man nicht sogar 44,00 Euro die Stunde gewähren müsste...
Wie seht ihr das? Habt ihr evtl. Rechtsprechung o.ä.?