Einstufung Stundensatz für Handwerksmeister

  • Hallöchen,
    habe hier eine Berufsbetreuer, der RM gegen seine Einstufung mit einem Stundensatz von 27,00 Euro eingelegt hat. Die Einstufung erfolgte seinerzeit so durch den Revisor auf meine Anfrage hin.
    Jedenfalls ist der Gute ein Handwerksmeister. Anhand des vorliegenden Meisterzeugnises wurde er u.a. in Betriebswirtschaft sowie Pädagogisch-Psychologische Grundlagenlehre geschult.
    Nun überreicht mir der Betreuer einen Zeitungsartikel der Berliner Morgenpost, wonach der Abschluss als Handwerksmeister einem Bachelor-Abschluss gleichgestellt ist. Dies hätten Bund, Länder und Sozialpartner vereinbart, um einen grds. Streit über die verschiedene Einstufung von Abschlüssen zu beenden.

    Ich hätte ihm von Anfang an, aufgrund der Ausbildung wenigstens 33,50 Euro gezahlt, aber der Revisor war anderer Meinung.

    Nun nach dem Zeitungsartikel könnte man ja wirklich überlegen, ob man nicht sogar 44,00 Euro die Stunde gewähren müsste...

    Wie seht ihr das? Habt ihr evtl. Rechtsprechung o.ä.?

  • Hast Du nur Zahlungsanweisungen gemacht oder Beschlüsse?
    Im ersteren Fall würde ich jetzt (vllt. nur in einem Verfahren) einen Beschluss machen, gegen den der Betreuer Rechtsmittel einlegen kann. Dann ist auch der BezRev erneut zu hören.
    Im letzteren Fall würde ich gleich darauf hinweisen, dass er ja die Möglichkeit des Rechtsmittels habe.

    Nebenbei ist die Berliner MoPo ja nicht BGH, BVerfG oder dergleichen.

    Ich mache keine Fehler ... ich erschaffe kleine Katastrophen.

  • Bezüglich eines Handwerksmeisters hat das OLG Köln mit Beschluss vom 16.02.2000 Aktenzeichen: 16 Wx 18/00 (abrufbar über juris) schon mal für den mittleren Stundensatz und gegen den Höchstsatz entschieden.

    Trenne dich nie von deinen Illusionen und Träumen. Wenn sie verschwunden sind wirst du weiter existieren, aber aufgehört haben zu leben.

    (Mark Twain)

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  • Bisher war sich die Rspr. einig, Meister = Lehre, vgl. auch LG Duisburg, 16.06.2003, 12 T 100/03; LG Koblenz, 23.06.2003, 2 T 306/00.


    Ob es dabei bleibt, :gruebel:, Meister ist nun gegenüber dem Bachelor gleichwertig ! , Klick.

    Da auch DDR-Abschlüsse über den Gleichstellungsbescheid zum max. Stundensatz führten, unabhängig vom brauchbaren Ausbildungsinhalt, vgl. OLG Dresden, 26.06.2000, 15 W 500/00, bin ich gespannt. Rspr. dürfte nicht lange auf sich warten lassen.

    Es ist immer besser, die Figuren des Gegners zu opfern.

    Savielly Tartakover

  • Sollen bezieht sich nur auf Schulabschlüsse, der Rest ist beschlossen.


    "Danach sollen die allgemeinbildenden Schulabschlüsse zunächst dem Rahmen nicht zugeordnet werden. Zugleich wurde beschlossen, dass zweijährige berufliche Erstausbildungen auf Niveau ..."

    Es ist immer besser, die Figuren des Gegners zu opfern.

    Savielly Tartakover

  • http://www.deutscherqualifikationsrahmen.de/de/
    Wenn man die Texte auf der Website des DQR liest, kommt man nicht zu dem Schluss, dass die Meisterprüfung nun den Hochschulabschluss ersetzt.
    Es gibt den sogenannten Europäischen Qualifikationsrahmen (EQR) der hat acht Niveaustufen.
    Der DQR (der noch in Arbeit ist) soll helfen, die deutschen Abschlüsse dort einzuordnen.
    Der DQR soll dazu beitragen, dass z.B. Personalchefs im Ausland das deutsche Bildungssystem leichter durchblicken können. Weiter nichts.
    Die bisherigen Ergebnisse ordnen zwar die Abschlüsse Bachelor und Meister sowie Fachwirt und Abschlüsse der Fachschule dem Niveau 6 des EQR zu.
    Das bestehende deutsche System der Zugangsberechtigungen sowie die bisherigen Abschluss- und Qualifizierungsarten bleiben aber unberührt. Das wird ausdrücklich in der Vereinbarung des Sekretariats der Kultusministerkonferenz betont. Die Einstufung im DQR führt nicht zu Änderungen im deutschen Ausbildungssystem.
    Hochschulabschluss bleibt Hochschulabschluss, Meisterbrief bleibt Meisterbrief.

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