Zustellung an Zustellungsbevollmächtigte der Drittschuldner?

  • Habe hier einen Pfüb-Antrag. Gepfändet werden soll der Miterbenanteil des Schuldners am Nachlass einer Verstorbenen. Als Drittschuldner sind richtigerweise sämtliche, im Erbschein aufgeführte, weiteren Erben angegeben. Allerdings beantragt der Gläubigervertreter, die Zustellung des Pfüb an einen namentlich benannten Rechtsanwalt als Zustellungsbevollmächtigten der Drittschuldner. Anhaltspunkte, ob dieser Rechtsanwalt tatsächlich der Zustellungsbevollmächtigte ist, habe ich nicht. Nun meine Frage: Muss der Pfüb nicht grundsätzlich an die Drittschuldner persönlich zugestellt werden, oder ist eine Zustellung an einen Zustellungsbevollmächtigten möglich?

  • Nun meine Frage: Muss der Pfüb nicht grundsätzlich an die Drittschuldner persönlich zugestellt werden, oder ist eine Zustellung an einen Zustellungsbevollmächtigten möglich?

    Wenn jemand wirklich Zustellungsbevollmächtigter ist, kann eine wirksame Zustellung auch an diesen erfolgen.

    Ich würde den PfÜb einfach wie beantragt erlassen und zustellen.
    Ob die Zustellung dann wirksam wird, wäre mir egal.

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