Gibt's neue Entscheidungen?
So eindeutig, wie es scheint, ist das LAG Hamm (nun veröffentlicht) nicht. "... dass er für die aus dem Verfahren erwachsenden Gebühren über einen solventen Schuldner in Form der Staatskasse verfügt." Damit kann auch nur die Hauptsache gemeint sein, sprich, der RA hat dort einen solventen Schuldner, daher sind Folgekosten seine Sache, jedenfalls sagt es nichts dazu, wer diese EMA-kosten zu tragen hat.
Ein weiterer Punkt. Der RA hatte vor Aufhebung die Erstattung der EMA-kosten ausdrücklich beantragt, was nicht erfolgte. Dazu sagt das LAG nichts. Da auf die vorauss. Auslagen ein Vorschussanspruch besteht, dieser aber nicht erfüllt wurde, hätte, wenn ein Erstattungsanspruch bestünde, die PKH nicht aufgehoben werden dürfen, da die Nichtzahlung der Auslagen kausal für die Nichtmitteilung der PKH-Erklärung war.
Aber genau dies hat das LAG nicht getan, sondern die Aufhebung bestätigt.