Einzelkaufmännisches Unternehmen als WEG-Verwalter

  • Ich einer Teilungserklärung nach § 8 WEG wird zum ersten Verwalter für 3 Jahre bestellt die "Immobilien-Verwaltung Max Mustermann, Musterstadt".

    Ich gehe davon aus, dass das so möglich ist.

    Oder gibt es Gegenmeinungen dazu?

    (Finden konnte ich speziell dazu bislang nichts.)

    Ulf

    Alle Äußerungen hier sind als rein private Meinungsäußerung zu verstehen,
    sofern es bei den Beiträgen nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet wird.

  • Vielen Dank für die schnelle aber fundierte Bestätigung! :daumenrau:)

    Ulf

    Alle Äußerungen hier sind als rein private Meinungsäußerung zu verstehen,
    sofern es bei den Beiträgen nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet wird.

  • Da ich mich derzeit mit genau derselben Frage beschäftige, hänge ich mich hier dran:

    Als Verwalter wurde in der Eigentümerversammlung "Konzept-Hausverwaltung" (Name geändert) bestellt.
    Wie weist diese mir nach, dass Herr Max Mustermann ihr Inhaber ist? Genügt Kopie der Gewerbeanmeldung?
    Und: Muss evtl. hier das Protokoll bzw. der Beschluss der Eigentümer um den Inhabernamen ergänzt werden?

    Ulf: Bei Dir war der Name des Inhabers in der Firma enthalten, oder?

  • In solchen Fällen lass ich mir das Protokoll handschriftlich um den Namen sowie Wohnort des Inhabers ergänzen und sodann von allen Leuten, deren Unterschriften eh beglaubigt werden mussten, nochmals unterschreiben.

    Zum Notar (zwecks erneuter Ubgl.) schicke ich sie dann aber nicht, wenn die Ergänzung auf dem Original erfolgt und mit Datum versehen wird.

    Es gibt (leider) so manche Verwalter, die in Protokollen etwas schludrig formulieren.

    Manchmal kommt von denen dann als Kommentar noch ein Dauerbrenner a´la "haben wir schon immer so gemacht" oder auch "Ihre Kollegen ließen das doch bisher immer so durchgehen"....;)

  • Konnte mich leider nicht eher räuspern.

    Die Firma ist nicht im Handelsregister eingetragen.
    Ich mache das nun so wie Zak vorgeschlagen hat (bei Ergänzungen von Löschungsbewilligungen oder Abtretungen verfahre ich ja ähnlich und verzichte manchmal auf erneute Unterschriftsbeglaubigungen). Zusammen mit der Gewerbeanmeldung passt das dann schon.

    Dankeschön!

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