Betreuerin als Schreibzeugin ?

  • Hallo, eine Betreuerin fragt an, ob sie für den Betroffenen bei der Errichtung eines notariellen Testaments als Schreibzeugin fungieren kann ? Erbe soll eine dritte Person sein. Seht Ihr da Probleme bzw. Hinderungsgründe ?

    Danke sehr !

  • Ich kann da nicht den Sinn erkennen. Die Regeln zur Erichtigung eines eigenhändigen Testamentes dürften bekannt sein. Wenn man sicher gehen will, sollte man wohl eher zum Notar gehen, da dieser die Testierfähigkeit im Blick haben muss.

    Die Regeln zum Nottestament dürften ja hier auch nicht weiterhelfen!

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  • Das Testament soll ja notariell beurkundet werden. Der Betreute kann nur keine Unterschrift leisten.

    Richtig (lesen bildet, Danke!)

    Das soll der Notar doch beurteilen! Solange die Erbin nicht verwandt oder verschwägert mit der Betreuerin ist, sehe ich da keine Probleme.

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