Klausel nach § 726 erforderlich?

  • Hallöchen,


    mir liegt ein Beschluss des Amtsgerichts vor, in dem zwischen den Parteien folgender Vergleich zustande gekommen ist:

    "1. Die Klägerin verpflichtet sich, die [...] Wohnung bis zum Ablauf des 31.03.2012 zu räumen und unter Rückgabe der in ihrem Besitz befindlichen Schlüssel an die Beklagte herauszugeben.

    2., 3. [...]

    4. Die Beklagten verpflichten sich als Gesamtschuldner zur Zahlung einer Umzugspauschale in Höhe eines Betrages von 13.000 EUR. Vorstehender Betrag ist im Zeitpunkt der Übergabe der Wohnung fällig und zum Ablauf des 31.03.2012 mit einem Zinsfuß von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verzinsen."

    Das ganze ist mit einer einfachen Klausel versehen.

    Die 13.000 EUR nebst Zinsen seit dem 01.04.2012 sollen jetzt vollstreckt werden. Ist hier nicht eine qualifizierte Klausel nach § 726 ZPO erforderlich? Schließlich weiß man ja nicht ob die Wohnung tatsächlich übergeben worden ist und damit der Betrag fällig geworden ist?!

    Ich hoffe, ihr könnt mir weiterhelfen... :gruebel:

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