Verwendung des Verkaufserlöses für Heimkosten?

  • Die Betreute ist nicht befreite Vorerbin, Nacherben sind bei ihrem Tod ihre namentlich genannten Kinder. Eines der Kinder ist Betreuer seiner Mutter, die restlichen Kinder sind mit ihm zerstritten.
    Nun hat der Betreuer mit Genehmigung des Betreuungsgerichts und Zustimmung der Nacherben das Haus der Mutter verkauft. Wie hat die Geldanlage jetzt zu erfolgen? Da die Betreute nicht befreite Vorerbin ist, kann sie m.E. nicht die Heimkosten aus dem Verkaufserlös zahlen. Ist das richtig? Da sie sonst jedoch keine Mittel mehr zur Verfügung hat, stelle ich mir die Frage, ob das Sozialamt trotz des Erlöses aus dem Hausverkauf einspringen würde.
    Und wie sehr muss ich als Betreuungsgericht jetzt auf diese nachlassrechtlichen Angelegenheiten achten?

  • Mit der Anordnung der nicht befreiten Vorerbschaft wird ja gerade bezweckt, dass der Vorerbe Nachlassgegenstände nicht für sich verwenden darf, um den Nacherben die Substanz des Nachlasses zu erhalten (vgl. § 2134 BGB). Der Verkaufserlös als solcher ist daher für den Betreuer tabu, die hieraus erwirtschafteten Zinsen aber natürlich nicht, denn dies sind Erträge des Nachlasses, die auch der nicht befreite Vorerbe für sich verwenden kann (und sozialhilferechtlich gesehen: auch muss).

  • Super. Habe ich auch mal wieder dazugelernt. Ist ja immer so ein heikles Thema im Freundeskreis.

    Sag mal , was habt Ihr für (abartige ) Themen im Freundeskreis.:eek:

    Mir würde im Traum nicht einfallen , im Freundeskreis mich über die nicht befreite Vorerbschaft zu unterhalten.
    Fussball wäre derzeit wohl angesagt und ist sowieso immer das zweitwichtigste.;)

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