Zwangsverwalter will in die Liste

  • Hallo zusammen,

    hier meldet sich ein Zwangsverwalter, der darauf drängt, in unsere Liste aufgenommen zu werden.
    Er sagt, er habe einen Anspruch hierauf und auch darauf, dann aus der Liste heraus bestellt zu werden.

    Wir sind jedoch zufrieden mit den Zwangsverwaltern, die wir haben. Und da wir rückläufige Zahlen haben, brauchen wir keine weiteren Zwangsverwalter.

    Hat jemand schon ähnliches erlebt? Und wie wurde das Problem gelöst? Angeblich gibt es eine entsprechende BGH Entscheidung hierzu....

    VG

  • Also bei uns stellen sich die Leute vor und übergeben ihre Unterlagen. Im Gespräch wird dann mitgeteilt, dass bereits eine bestimmte Anzahl an Zwangsverwaltern vorhanden ist und aufgrund des Rückganges der Zahlen vorerst keine "neuen" benötigt werden.

    In deinem Fall soll er doch mal mitteilen auf welcher Grundlage er einen Anspruch hat. Und ganz ehrlich, eine Zusammenarbeit mit einem Verwalter, der jetzt schon so auftritt???????

  • Ähnliches für Insolvenzverwalter: Süddeutsche Zeitung, 7., 8., 9. April 2012 ("Ohne Auftrag"). Und ich meine kürzlich noch was gelesen zu haben, fällt mir aber gerade konkret nicht ein.

    "Just 'cos you got the power, that don't mean you got the right!" ((c) by Mr. Kilmister, passt zum Job)

    "Killed by Death" (ebenfalls (c) by Lemmy, passt eigentlich immer)

  • Außerdem kann man viel in die Liste aufnehmen, danach...Aber ich versuche auch auf die Zahlen hinzuweisen und dass z.Z. kein Bedarf.

    "Just 'cos you got the power, that don't mean you got the right!" ((c) by Mr. Kilmister, passt zum Job)

    "Killed by Death" (ebenfalls (c) by Lemmy, passt eigentlich immer)

  • Ich führe als Gruppenleiter diese Listen. Ich nehme jeden Zwangsverwalter und auch Gutachter, der sich hier meldet in die Liste auf. Wer sich bei mir persönlich vorstellt, bekommt aber auch die Auskunft, dass aufgrund der stark zurück gegangenen Zahlen, er wohl nicht mit einem Auftrag rechnen kann. Was die Rechtspfleger mit der Liste dann machen und wen sie bestellen, das kann ich außerdem ja nicht beeinflussen.

    Lasst ja die Kinder viel lachen, sonst werden sie böse im Alter. Kinder, die viel lachen, kämpfen auf der Seite der Engel.
    Hrabanus Maurus


    Nach manchen Gesprächen mit einem Menschen hat man das Verlangen, eine Katze zu streicheln, einem Affen zuzunicken oder vor einem Elefanten den Hut zu ziehen.
    Maxim Gorki



  • 15 Meridian hat letztens folgende Entscheidung eingestellt:

    [h=2]Kein umfassender Überprüfungsanspruch des Zwangsverwalters nach §§ 23 ff EGGVG [/h]

    OLG Frankfurt, B. v. 24.01.2012 - 20 VA 3/11


    Das Verfahren nach §§ 23 ff. EGGVG gibt einem Bewerber keinen Anspruch auf eine Überprüfung sämtlicher in einem Jahr bei dem Zwangsverwaltungsgericht anhängiger Zwangsverwaltungsverfahren zum Zwecke der Feststellung, dass es rechtswidrig gewesen sei, ihn nicht zum Zwangsverwalter zu bestellen. Dies gilt auch dann, wenn der Bewerber zunächst nur die Feststellung hinsichtlich des Verfahrens mit dem ersten Aktenzeichen des Jahres und die anderen Verfahren jeweils nur hilfsweise zur Überprüfung stellt.


    Anmerkung: Nun anhängig beim BGH unter Az: IV AR (VZ) 2/12

    Lasst ja die Kinder viel lachen, sonst werden sie böse im Alter. Kinder, die viel lachen, kämpfen auf der Seite der Engel.
    Hrabanus Maurus


    Nach manchen Gesprächen mit einem Menschen hat man das Verlangen, eine Katze zu streicheln, einem Affen zuzunicken oder vor einem Elefanten den Hut zu ziehen.
    Maxim Gorki



  • Das war die zweite, die ich meinte.

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  • Ich habe eben auch noch folgendes gefunden:

    Es besteht kein Anspruch auf Bestellung als Zwangsverwalter. Bei seiner Auswahlentscheidung ist der Rechtspfleger an die Grundrechte, u.a. an den Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG gebunden. Der Rechtspfleger muss eine pflichtgemäße Ermessensausübung vornehmen.BVerfG, Beschluss vom 15.02.2010 – 1 BvR 285/10, ZInsO 2010, 620 f., mit ausdrücklichem Verweis auf BVerfG, Beschluss v. 23.05.2006 - 1 BvR 2530/04, ZInsO 2006, 1487 ff. und BVerfG, Nichtannahmebeschluss v. 12.07.2006
    - 1 BvR 1469/05, ZInsO 2006, 1954 ff., beide zum Insolvenzverwalter.

  • Ich führe als Gruppenleiter diese Listen. Ich nehme jeden Zwangsverwalter und auch Gutachter, der sich hier meldet in die Liste auf. Wer sich bei mir persönlich vorstellt, bekommt aber auch die Auskunft, dass aufgrund der stark zurück gegangenen Zahlen, er wohl nicht mit einem Auftrag rechnen kann. Was die Rechtspfleger mit der Liste dann machen und wen sie bestellen, das kann ich außerdem ja nicht beeinflussen.


    Könnte Wort für Wort von mir stammen.
    Gelistet wird jeder, wen die Kollegen auswählen ist meine Sache nicht.

  • Kommt dann wohl in Kürze.

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    "Killed by Death" (ebenfalls (c) by Lemmy, passt eigentlich immer)

  • Na ja, er kann ja auf die Liste kommen. Ist nur die Frage auf welche: weisse oder schwarze Liste :wechlach:Bei Outlook und Thunderbird gibt es den Junk-Filter. Würde gut passen. Selten dämlich.

  • hier meldet sich ein Zwangsverwalter, der darauf drängt, in unsere Liste aufgenommen zu werden.VG

    Welche Liste?:gruebel:

    Ich weiß natürlich was gemeint ist. Mir wäre aber keine Vorschrift bekannt, wonach Zwangsverwalter bzw. Bewerber auf irgendwelche "Listen" zu setzen sind.
    Sofern es tatsächlich eine solche Liste zum internen Gebrauch geben sollte, doch nur wegen der Kontaktdaten der bisher bestellten Zwangsverwalter.

  • Der BGH hat durch Beschl. v. 28.06.2012 (IV AR (VZ) 2/12) den vorgenannten Beschluss des OLG Frankfurt aufgehoben und die Sache zurückverwiesen. Leitsatz:

    "Der Zwangsverwalter, der geltend macht, über Jahre hinweg in einem bestimmten Gerichtsbezirk faktisch von der Zwangsverwalterbestellung ausgeschlossen worden zu sein, steht das Recht zu, die Rechtmäßigkeit des justizförmigen Verfahrens über einen Fortsetzungsfeststellungsantrag gem. § 28 I 1, 4 EGGVG zur Überprüfung zu stellen."

    Es wäre dumm zu versuchen, an Gesetzen des Lebens zu drehn. (Peter Cornelius in: Segel im Wind)

    Einmal editiert, zuletzt von Silberkotelett (20. September 2012 um 23:22) aus folgendem Grund: dejure-Link per Hand ergänzt

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