Bei den Sparkassen kann man statt Kontoauszügen in Papierform einen elektronischen Kontoauszug in DIN A 4 Format ausdrucken lassen. Reicht dieser für die Abrechnung beim Vormundschaftsgericht aus über die Verwaltung des Vermögens der Betreuten?
elektronischer Kontoauszug
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Rachel10 -
18. Dezember 2006 um 15:26
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Wieso nicht?
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Mir reicht das auch. Steht doch das selbe drauf wie auf den herkömmlichen Kotoauzügen.
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Mir reicht das auch als Nachweis. Und wenn ein Betreuer betrügen will, dann kann er das mit genügend krimineller Energie auch bei Verwendung der herrkömmlichen Kontoauszüge.
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Kalte Füße habe ich bei der Verwendung dieser Ausdrucke immer. Sie sind leicht fälschbar, weshalb auch seitens der Bank darauf verwiesen wird, dass sie keinen Beweiswert haben. Bei vertrauenswürdigen Betreuern bin ich aber nicht so penibel und lasse die Dinger zu, sofern sie den einen oder anderen verloren gegangenen oder vom Betreuten verschlampten Kontoauszug ersetzen.
Wer betrügen will, der macht das auch mit konventionellen Kontoauszügen, da gebe ich Ernst P. Recht. Allerdings gehört da schon eine größere kriminelle Energie und Geschicklichkeit zu, erst recht bei der richtigen Farbabmischung für den Kontoauszug. -
Zum Glück sind einem die meisten Betreuer persönlich bekannt, und man kennt ja schließlich seine Pappenheimer
Wenn mir ein Betreuer angibt, dass er bei einem vereinsamten Betreuten ohne Angehörige ca. 130.000 € in bar im Kleiderschrank gefunden hat (ungelogen - zum VermVerz nachgemeldet), dann habe ich keinen Grund mehr, diesem Betreuer zu misstrauen. -
Eben, er hätte ja auch sagen können, es wären nur 90.000 € gewesen. Vielleicht waren´s ja 180.000 €
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