Nettomehrbetrag prozentual angeben?

  • Folgender Sachverhalt: Pfüb wurde erlassen im Rahmen einer Unterhaltspfändung, als Freibetrag wurden festgesetzt x € zzgl. 2/3 des Nettomehrbetrags, da der Schuldner zusätzlich zu dem pfändenden Kind (vertreten durch JA als Beistand) noch zwei weitere minderjährige Kinder hat, welche mit ihm in einem Haushalt leben.
    Nun beantragt der Beistand, "um den unterhalts-und vollstreckungsrechtlichen Gleichrang der Kinder zu gewährleisten", die Festsetzung des Freibetrags im Verhältnisse der Unterhaltsansprüche der Kinder, welche wie folgt angegeben werden: Kind A (Pfändungsgläubiger): 334,00 Euro, Kind B: 272,00 Euro, Kind C: 225,00 Euro. Summe der Unterhaltsansprüche somit 831,00 Euro. Auf Kind A entfallen prozentual 40,19 %, auf Kind B 32,73 % und auf Kind C 27,08 %. Es soll also als neuer pfandfreier Betrag festgesetzt werden: x € zzgl. 59,81 % des Nettomehrbetrags.
    Habe so was noch nie gehabt. Ist das möglich?

  • Die Verteilung nach den "Beträgen der ges. Unterhaltsansprüchen" ist nach Zöller/Stöber eigentlich sogar der gebotene Normalfall...

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