Betreuervergütung - höherer Stundensatz?

  • Mich würde interessieren, ob es für Berufsbetreuer, welche gemäß Gesetz 33,50 € die Stunde bekommen, eine Möglichkeit gibt einen höheren Stundensatz zu erhalten ohne, dass sie studieren müssen.
    Bei mir gib es 2 wirklich gute Berufsbetreuer, alles kommt Fristgerecht und ist 100% korrekt, dazu kommt noch, dass beide sehr engagiert sind. Und fachlich sehr kompetent.
    Bei dem was die beiden leisten, tut es mir richtig leid, dass ich nur 33,50 € festsetzen darf. Vorallem wenn ich manche 44€- Berufsbetreuer sehe die nicht halb so gut arbeiten.

    Gruß

  • Zitat

    Mich würde interessieren, ob es für Berufsbetreuer, welche gemäß Gesetz 33,50 € die Stunde bekommen, eine Möglichkeit gibt einen höheren Stundensatz zu erhalten ohne, dass sie studieren müssen.


    Es gibt Berufsbetreuerzertifizierungslehrgänge.
    Aber so einfach "weil's toll läuft" von 33,50 EUR auf 44,00 EUR aufstocken is' nich'.

    Ich mache keine Fehler ... ich erschaffe kleine Katastrophen.

  • Sind die Möglichkeiten des § 11 VBVG durch den Landesgesetzgeber nicht alle bereits zeitlich ausgelaufen ?:gruebel:

    M.E. ist die Endstufe von 44,00 EUR nur noch möglich bei entspr. Nachweis des ( nachträglich erworbenen ) Hochschulabschlusses oder vergleichbarer Ausbildung .
    Umschuluungs- und reine Fortbildungsmaßnahmen reichen danach nicht mehr aus.

  • Sind die Möglichkeiten des § 11 VBVG durch den Landesgesetzgeber nicht alle bereits zeitlich ausgelaufen ?:gruebel:

    Soweit dies überhaupt das die Länder eingeführt haben, sind die Fristen sicherlich weg. Bei uns gab es keine Möglichkeiten, daher muss studiert werden. Die Steinbeis HS in Berlin bietet inzwischen einen BA an. Zwei Betreuer haben dort bereits nebenberuflich 3 Jahre lang studiert und erhalten bei uns 44 €. Der Studienabschluss ist von der Berliner Senatsverwaltung anerkannt (wurde hier geprüft).

    How can I sleep with Your voice in my head?

    Einmal editiert, zuletzt von isophane (26. Juni 2012 um 14:59) aus folgendem Grund: Schreibfehler

  • Sind die Möglichkeiten des § 11 VBVG durch den Landesgesetzgeber nicht alle bereits zeitlich ausgelaufen ?:gruebel:

    Keine Ahnung, wie es in den einzelnen Bundesländern war.
    Das ensprechende Gesetz für NRW ist hier nachzulesen. Berichtsfrist zur Befristung zum 31.12.2009. Bis dahin waren unsere Betreuer auch damit durch. Eine Verlängerung ist mir nicht bekannt.

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  • Dies habe ich mir auch schon so gedacht. Hab die beiden auch schon auf die Berliner Sache hingewiesen. Nur die ist auch ziemlich kostenintensiv 350 €/mtl. zzgl. weiterer Kosten und Einmalgebühren.

    Find es dennoch irgendwie doof, dass es dort keine andere Möglichkeit gibt.
    Wie gesagt die beiden fallen ziemlich auf durch ihre wirklich gute Arbeit. Vorallem wenn ich an manche 44€/std-Betreuer denke, welche nicht mal halb so gut sind.

    Danke für eure Kommis

  • Gib ihnen doch ab und an eine Verhinderungsbetreuung die nach §§ 6 S.1, 3 Abs. 3 VBVG vergütet werden kann.

    § 1835 Abs. 3 BGB gilt im Grunde auch für alle, nicht bloß für RAs und Steuerberater, m.E. auch auf Therapeuten jedweder Art und Handwerker, Hausmeister, Gärtner, Landwirte,... etc. anwendbar. Ist halt schwieriger hinzukommen.

    ;)

  • Ich mache es so, dass ich gute Berufsbetreuer (also nicht nur die beiden^^) in meinen Genehmigungsverfahren (Kdg. Wohnverhältnis, Geldanlagen usw.) als Verfahrenspfleger einsetze. Früher haben wir immer nur "reine" RAs genommen, die haben mir dann einen Satz geschrieben und fertig. Die Entscheidung war zwar nicht verkehrt, aber seitdem ich die Berufsbetreuer dafür nehme (sofern sich kein ehrenamtlicher findet) bekomme ich ausführliche Stellungnahmen, wo man sieht, dass alle Aspekte betrachtet wurden und die Interessen des Betroffenen im Mittelpunkt stehen. Manchmal kam sogar die eine oder andere positive Sache heraus, da die eingesetzten Verfahrenspfleger noch auf bestimmte Antragstellungen hinwiesen und so doch noch mehr Leistungen vom Sozialamt erzielt wurden.

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