Spanische Erblasserin verstirbt. Keine Vfg. von Todes wegen. => gesetzliche Erbfolge findet Anwendung.
Ehegatte ist deutscher Staatsbürger, es ist ein gemeinsames Kind vorhanden.
Gilt jetzt das der Ehegatte nur Nießbrauch am Nachlass erhält zu 1/3 oder greift in diesem Fall das Güterrecht des Staates wo
das Paar lebte, also Deutschland? Hat der Ehegatte über das Güterrecht welches angeblich deutsches Recht sein soll, dann doch einen Erbanspruch und
zwar zu 1/2?