Hallo, mag sein, das es für einige einfach klingt, aber ich wäre dankbar, wenn mir diese Frage beantwortet werden könnte:
Was ist das bevorzugte Zahlungsmittel für Gerichtskosten in den Bundesländern?
Nach meinem Kenntnisstand sieht es wie folgt aus:
NRW: elektronische Kostenmarke
Niedersachsen und Hessen: Rechnung abwarten, da keine Schecks angenommen werden
übrige Bundesländer: Verrechnungsscheck möglich
Gibt es für Niedersachsen oder Hessen andere Einzahlmöglichkeiten für z.B. PfÜb-Anträge, Abschriften eines VV o.ä.?