Hallo zusammen,
ich habe in einem Zwangsgeldverfahren in einer Handelsregistersache einen Einspruch gem. § 390 FamFG vorliegen. Nun sieht das Gesetz und die Kommmentierung einen Termin zur "Erörterung der Sache" vor, da ich den Einwand für unbegründet halte. Hat irgendjemand schon einmal soetwas gemacht und könnte mir da weiterhelfen ?
Danke !!