Einspruch gem. § 390 FamFG

  • Hallo zusammen,

    ich habe in einem Zwangsgeldverfahren in einer Handelsregistersache einen Einspruch gem. § 390 FamFG vorliegen. Nun sieht das Gesetz und die Kommmentierung einen Termin zur "Erörterung der Sache" vor, da ich den Einwand für unbegründet halte. Hat irgendjemand schon einmal soetwas gemacht und könnte mir da weiterhelfen ?

    Danke !!

  • Erstmal musst Du Deinen Beteiligten einladen, etwa mit folgendem Schreiben (vielleicht hat Eurer Programm dafür auch ein Muster):

    Sg. Herr XX,

    mit Schreiben vom ... haben Sie gegen die Verfügung des Gerichtes zur Androhung eines Zwangsgeldes Einspruch eingelegt.

    Gemäß § 390 FamFG wird zur Erörterung der Sache Termin bestimmt, auf

    Montag, den 03.07.2012, um ... Uhr, im Zimmer ...., Amtsgericht ...., Anschrift des Gerichts.

    Dieses Schreiben gilt als gerichtliche Ladung.

    Es wird darauf hingewiesen, dass bei Nichterscheinen nach Aktenlage entschieden wird.
    ...

    Die Ladung stellst Du dem Beteiligten mittels Aufgabe zur Post oder durch PZU zu.


    Den Termin würde ich in 3-4 Wochen ansetzen, damit hat er genügend Zeit, sich vorzubereiten. Erscheint der Beteiligte im Termin, unterhaltet ihr euch über das Problem und versucht eine passende Lösung zu finden. Wenn es zu keine Einigung kommt, nimmst Du das im Protokoll auf und setzt das Zwangsgeld fest. Dagegen kann der Beteiligte dann Beschwerde einlegen.
    Erscheint der Beteiligte nicht, setzt Du das Zwangsgeld auch fest.

    Gesegnet seien jene, die nichts zu sagen haben und den Mund halten! (Oscar Wilde)

  • Hallo, mein Fall passt hierzu:

    Ich habe heute die Ladung zum Erörterungstermin nach § 390 FamFG rausgejagt.

    In Vorbereitung auf den Termin mache ich mir Gedanken über ein anzufertigendes Protokoll. Da ich ansonsten als Rechtspfleger mit Verhandlungsprotokollen etc. wenig am Hut habe, frage ich mich:

    - Wie ich das inhaltlich ausgestalten muss (insb. wie ausführlich)?

    - Kann ich, als Entscheider, denn auch selbst "Protokollführer" sein? Nicht, dass ich das vorhabe, aber der Beteiligte, den ich geladen habe, könnte mir ja nachher unterstellen, dass ich das Protokoll zu "meinen" Gunsten ausgestaltet habe (der Beteiligte ist ein Querolant, dem ich das zutrauen würde).

    - Muss es sich insg. ausgestalten, wie z. B. ein Verhandlungsprotokoll aus einer Zivil- oder F-Sache? Könnte ich mich also z. B. daran orientieren? Oder halte ich es inhaltlich eher wie eine Erbscheinsverhandlung (nur so als Orientierungswert)?

    - Mache ich in jedem Fall ein Protokoll, also auch wenn ich abhelfen will?

    - Das HRP gibt ein kleines "Muster" vor, welches inhaltlich relativ kurz gefasst ist. Vielleicht könnt ihr einfach mal schildern, wie ihr bisher die Protokolle aufgebaut und ausgestaltet habt?

    Ich mache erst seit Januar Registersachen und das ist überhaupt mein erster Einspruch gegen eine Zwangsgeldandrohung. Wir sind auch ein kleineres Gericht. Der Kollege hatte einen solchen Termin noch nicht abzuhalten (er macht auch erst seit ein paar Jahren Register).

    Einmal editiert, zuletzt von MacPeach (7. Juli 2016 um 13:41) aus folgendem Grund: Tippfehler

  • s.o.

  • Rein interessenhalber: Wie ist dein Termin abgelaufen bzw. ausgegangen? Worauf bezog sich deine Zwangsgeldandrohung?

  • Rein interessenhalber: Wie ist dein Termin abgelaufen bzw. ausgegangen? Worauf bezog sich deine Zwangsgeldandrohung?

    1. Zwangsgeldandrohung gegen den Erben eines verstorbenen Kommanditisten, da dieser das Ausscheiden des EL bzw. seinen Eintritt weder angemeldet hat, noch eine Registervollmacht unterschrieben hat.

    Verlauf:
    Die Kommanditeinlage will er gar nicht. Er hatte noch nie etwas mit Schiffen zu tun (war eine Beteiligung an einem Containerschiff). So ein Schxxx Deutschland. Alle wollen nur sein Geld. Das erzählt er der Bi..Zeitung.

    Dann solle ich doch das Zwangsgeld festsetzen, ich werde schon sehen was ich davon habe :gruebel:.
    Auf meine Frage, ob das eine Drohung gegen mich persönlich sein sollte, hat er verneint. Hab es aber mit ins Protokoll aufgenommen.

    Hab ihm dann noch 1 Monat Frist gegeben. Zwangsgeld festgesetzt. Beschwerde + Zurückweisung. Bestätigung durch OLG. Zahlung + Anmeldung.

    2.
    Androhung der Löschung der Gesellschaft wegen Vermögenslosigkeit. Widerspruch durch GF.
    War ein eher angenehmer Termin mit dem GF.
    Der sollte dann Unterlagen vorlegen, aus denen sich Vermögen der Gesellschaft ergibt. Wollte er nicht per Post (weil geheim :cool:). Konnte er nicht (war wohl so geheim, dass da keine realistischen Zahlen zu finden waren). Er hatte nur Vertragsangebote und Verhandlungen mit potentiellen Kunden. Hat sich auch nur 3 Monate Frist erbeten, um die Akquise voran zu treiben. Kam nichts. Widerspruch zurück gewiesen. Beschwerde + OLG + Löschung v.A.w.

  • Ok, spannend das mal zu hören :) Ich bin gespannt, was bei mir heraus kommt. Es handelt sich um eine Vereinsregistersache, in der ich positiv Kenntnis von Veränderungen im vertretungsberechtigten Vorstand habe.

    Aufgrund des bisherigen Verlaufs der Akte, gehe ich davon aus, dass er a) gar nicht kommt oder b) auch solche Krakelen veranstaltet ... Mit einem Zwischending rechne ich nicht.

    Danke nochmal!

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!