Hallo zusammen,
es klagt die A-GmbH gegen die B-UG. Im Termin erscheint für die Klägerin der Ehemann der Geschäftsführerin mit RA X, für die Beklagte der Geschäftsführer mit RA Y.
Im Kostenausgleichungsverfahren begehrt die Klägerin nun eine Aufwandsentschädigung von 12 x 25 EUR entsprechend §§ 17, 18 JVEG.
Unabhängig davon, dass Parteiauslagen max. 10 x 17 EUR h (Verdienstausfall) gezahlt würden - kann für den Ehemann der GF überhaupt irgendetwas gezahlt werden?
Demnächst schickt noch jemand seinen Friseur hierher!