Ich bin sonst ausschließlich in der Insolvenzecke unterwegs, aber das hier ist wohl hier besser aufgehoben:
Wie sieht es denn mit Drittrechten im Zwangsversteigerungsverfahren aus? Wenn zB bei einem Gebäude Zubehör in der Zwangsversteigerung mithaftet (§ 20 Abs. 2 ZVG, 1120 BGB), aber ein Dritter daran Eigentumsrechte behauptet, wie kommt denn der dann zu seinem Recht?
Danke schön und Grüße!