Guten Morgen zusammen!
Da ich noch nie in der Inso-Abt. gearbeitete habe, komm ich bei folgendem Sachverhalt nicht weiter und benötige eure Hilfe:
Es liegt ein vollstr. Titel für G gegen S vor.
S ist Egt. eines Grundstücks, welches mit einer beschr. pers. Dienstbarkeit (Photovoltaikanlage) zugunsten einer Solarfirma (DS) belastet ist.
Daraufhin hat G einen PfüB beim AG A auf Pfändung der Vergütung aus dem o.g. Recht erwirkt (PfüB wurde erlassen).
Bei der Zustellung des PfüB an den DS wurde vom GVZ bemerkt, dass DS sich bereits seit Monaten in der Insolvenz befindet. Die Zustellung wurde daher von ihm abgelehnt mit dem Hinweis, dass die Zustellung nun an den Insoverwalter erfolgen muss.
Nun meine Fragen:
1. Muss der PfüB hinsichtlich des DS ergänzt ("vertreten durch den Insoverwalter xy") werden oder muss ein komplett neuer PfüB beantragt werden?
2. Kann der G überhaupt wirksam pfänden, wg. § 89 Inso? Oder hat G ein Aussonderungs- oder Absonderungsrecht aufgrund des Vertrages von S und DS (weit vor Insoeröffnung)? Oder bin ich völlig falsch, weil § 89 Inso ja nur für die ZV in das S-Vermögen greift, vorliegend aber der DS insolvent ist!?
Ich bin gerade völlig verwirrt..... könnt ihr bitte helfen?