Hallo !
Im Rahmen der Beurkundung eines Übergabevertrages wurde auch eine Grunddienstbarkeit bewilligt und beantragt.
Zu dieser erging eine Zwischenverfügung.
Daraufhin reicht der Notar eine Eigenurkunde (Bevollmächtigung ist gegeben) ein, in der er auf die ursprüngliche Urkunde Bezug nimmt und den 1. Absatz nach
der Überschrift Grunddienstbarkeit dahingehend ändert, dass dieser nun wie folgt lautet: ...
Es folgt ein neuer Inhalt der Grunddienstbarkeit: Vorher Belastung eines realen Teils des Grundstückes, nun Belastung des Grundstücks, mit Beschränkung der Ausübung auf Grundstücksteil.
Bewilligung/Antrag sind in der Änderung nicht enthalten. In der ursprünglichen Urkunde sind sie im 2. Absatz, der durch die Eigenurkunde nicht geändert wurde.
M.E. bedarf es einer neuen Bewilligung, da es sich um ein anderes Recht handelt, als das was ursprünglich bewilligt wurde.
Wie seht Ihr das ?