Zustellung des Pfüb durch GV

  • Hallo,

    habe einen PfüB beantragt, dem entsprochen wurde. Wurde hiervon vom Gericht in Kenntnis gesetzt und dass die Zustellung (beantragt: nach §840) veranlasst worden ist.

    Das ist jetzt 2,5 Monate her. Habe weder einen Zustellungsnachweis noch die Drittschuldnererklärung erhalten. Ist das normal? Habe nicht viel mit ZV zu tun, aber es scheint mir doch jetzt etwas lange zu dauern. Wer gibt mir hier weitere Infos? Das Gericht, dass den Pfüb erlassen hat? Oder gar der Drittschuldner? :gruebel:

    Danke schon mal...

  • Da das Gericht normalerweise vom Drittschuldner keine Mitteilung über die Zustellung des Pfüb bekommt wäre es sinniger direkt beim Drittschuldner nachzufragen.

    Da der erlassene PfÜB an den zuständigen GVZ weitergereicht wird, wäre es vielleicht auch ganz nützlich, diesen beim entsprechenden Gericht in Erfahrung zu bringen und bei diesem nachzufragen, wo es denn hängt.

    Ehrgeiz ist die letzte Zuflucht des Versagers. (Oscar Wilde)

  • Da der erlassene PfÜB an den zuständigen GVZ weitergereicht wird, wäre es vielleicht auch ganz nützlich, diesen beim entsprechenden Gericht in Erfahrung zu bringen und bei diesem nachzufragen, wo es denn hängt.

    *zustimm*

    Schließlich hat der Gl. ja beim GV die Zustellung beantragt, seitens der Geschäftsstelle des Gerichts, wurde diese nur vermittelt......

  • Auf jeden Fall beim GVZ nachfragen, geht auch über die GVZ-Verteilerstelle, die leiten das an den zuständigen GVZ weiter.

    Der GVZ hat gem. § 22 GVGA spätestens am 3. Werktag zuzustellen, außerdem bekommst Du eine Rechnung über die Zustellung.
    Wenn das seit 2 Monaten nicht passiert ist, hat der GVZ die Ausfertigung womöglich nicht bekommen.

    Oder der GVZ hat an den DS zugestellt und dann per Post an den Sch. und wartet noch auf die ZU.

    Wir taumeln durch die Straßen, so als wären wir jung und schön.

  • ich würde aber länger als einen Monat nicht warten, könnte ja sein, dass der PfÜB verloren gegangen ist und ein anderer Gl schneller ist.

  • Auf jeden Fall beim GVZ nachfragen, geht auch über die GVZ-Verteilerstelle, die leiten das an den zuständigen GVZ weiter.

    Der GVZ hat gem. § 22 GVGA spätestens am 3. Werktag zuzustellen, außerdem bekommst Du eine Rechnung über die Zustellung.
    Wenn das seit 2 Monaten nicht passiert ist, hat der GVZ die Ausfertigung womöglich nicht bekommen.

    Oder der GVZ hat an den DS zugestellt und dann per Post an den Sch. und wartet noch auf die ZU.

    :zustimm:

    Hier kam es leider schon vor, das PfÜb-Ausfertigungen auf dem internen Weg im Gericht nicht beim GVZ ankamen und schon mussten wir eine Zweitausfertigung beantragen.

    Solltest Du bei einer großen Bank gepfändet haben, frag am besten telefonisch bei der für den DS zuständigen GVZ-Verteilerstelle nach und sag auch das Datum des Erlasses. Für die Zustellungen wechseln sich dabei die GVZ ab.

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