Aufgabenverteilung nach dem Studium

  • Hallo :)
    Ich hab da mal 2 Fragen:

    Wie läuft das nach dem Studium ab: Wird man einem Aufgabengebiet ( zB Grundbuch, Zwangsvollstreckung) zugeteilt oder bewirbt man sich dafür?

    Muss man nach dem Studium nochmal zu einem Vorstellungsgespräch, damit man übernommen wird?

    Vielen Dank schon mal :)

  • 1.) Wenn man Glück hat, wird man gefragt. Meistens wirst du aber dorthin gesteckt, wo gerade Bedarf ist.

    2.) Nein.

    Wenn es keine schlechten Menschen gäbe, gäbe es keine guten Juristen.

    Charles Dickens (1812-70), engl. Schriftsteller

  • Leider kann man es sich in den meisten Fällen nicht aussuchen und man hat als Neuling das Pech, dass man erst mal in den unbeliebtesten Abteilungen landet. Aber auch das muss ja nicht für ewig sein, da man in der Probezeit sowieso noch mind. 1x die Abteilung wechseln sollte.

  • mit der erneuten VOrstellung ist nicht so ohne weiteres was zu sagen..


    bei uns konnte man sich am Ende des Studiums beim OLG noch einmal vorstellen, wenn man dorthin wollte.

    Aber das wird auch von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sein.....

    Tack för hjälpen

    Katharina [SIGPIC][/SIGPIC]

    Delad glädje är dubbel glädje, delad sorg är halv sorg.

    Geteilte Freud´ ist doppelte Freud´, geteilte Sorgen sind halbe Sorgen.

  • Wir wollen ja dem Nachwuchs keine Illusionen rauben; aber :

    Viel spricht am Anfang für RA-Stelle,Zivil u. M-Sachen sowie die Staatsanwaltschaft.;)
    In Ba-Wü womöglich künftig auch die zentralen Grundbuchämter in der Provinz .

    Da kommt Freude im Ländle auf ; zumal die neue Landesregierung plant, die Eingangsbesoldung auf A 8 zu senken.:daumenrun

  • Das man zwingend in die "unbeliebtesten" Abteilung gesteckt wird, muss nicht sein.

    Jedoch (je nach Größe des Gerichts) haben sich "Einsteigerpensen" entwickelt, zumeist im Bereich Zivil, BerH, Zwangsvollstr. und Fam (Festsetzungen).

    Das hat weniger mit der Tatsache zu tun, dass dies kein anderer machen will, sondern, dass man davon ausgeht, dass in diesem Pensen die geringste Einarbeitungszeit von Nöten ist und eine höhere Personalfluktuation nicht soviel Schaden anrichtet, wie in z.B. Betreu oder Zwangsversteigerung.

    Hier muss man davon ausgehen, dass nach 6-12 Monaten der Probebeamte das Gericht wieder verlässt, um an einem anderen Gericht seinen Horizont zu erweitern (so zumindest die Politik meines OLG).


  • Da kommt Freude im Ländle auf ; zumal die neue Landesregierung plant, die Eingangsbesoldung auf A 8 zu senken.

    Das hatte NRW von Jahrzehnten auch auch schon mal gemacht. Nachdem die Bewerberzahlen drastisch nach unten gingen hat man das aber nach 3 Jahren wieder aufgehoben.

  • Ah, okay - danke!

    Also darf man sich nach einigen Jahren auch keinen Bereich aussuchen sondern das wird immer bestimmt?

  • Ah, okay - danke!

    Also darf man sich nach einigen Jahren auch keinen Bereich aussuchen sondern das wird immer bestimmt?

    Du kannst bei der Verwaltung Wünsche äußern, was du gern mal machen würdest.

    Ob und ggf. wann diesen Wünschen entsprochen wird hast du aber nicht in der Hand.

  • Wie lang ist man den so circa für einen Bereich zuständig?

    Kann man pauschal nicht sagen. Kommt auf die Größe des Gerichtes, die Personaldecke und die vor Ort anfallenden Rechtsgebiete an.

  • Wie lang ist man den so circa für einen Bereich zuständig?

    Wie es immer so schön heißt: Es kommt darauf an. In der Regel ist man als "Anfänger" schneller mal am routieren. Als Schnitt würde ich mal so 5 bis 8 Jahre schätzen.

    Wenn es keine schlechten Menschen gäbe, gäbe es keine guten Juristen.

    Charles Dickens (1812-70), engl. Schriftsteller

  • Das kann dir keiner sagen. Ich bin jetzt knapp 2 Jahre dabei, ich hab ein Jahr Rast/berH und anderes gemacht, im zweiten Jahr dann ganz andere Dinge und was das Dritte Jahr bringt weiß ich noch nicht ;)
    Es kommt auch immer auf das Gericht an, manche geben dir ein richtiges Mitspracherecht, manche nicht. Bei dem einen Gericht bist du evtl. 10-15 Jahre der Dienstjüngste, bei dem anderen nur 1 Jahr.
    Vielleicht kommst du auch an ein Gericht bei dem einer gerne die typischen "Anfängerbereiche" macht und du bekommst dann was ganz anderes, also abwarten!

  • Im dritten Jahr sitz ich mittlerweile auch am dritten Gericht und in der vierten Abteilung. Es hat auch einen Vorteil, man lernt alles mal kennen. Ob ich irgendwann mal wieder meine Wunschabteilung(en) bekomme, die ich schon mal hatte, weiß ich nicht. Ich wart einfach mal ab und schau was die Zukunft bringt.

  • In den Stadtstaaten meine ich schon. Aber bei mir wars eher ne Versetzung auf eigenen Wunsch und noch ne Abordnung dazu. Als Neuling bist du natürlich auch oft der erste Ansprechpartner, wenns darum geht, dass im Wege der Abordnung an nem anderen Gericht ausgeholfen werden muss.

  • Muss man nach dem Studium nochmal zu einem Vorstellungsgespräch, damit man übernommen wird?

    Nur rein vorsorglich:
    Das Beamtenverhältnis auf Widerruf endet mit bestandener Laufbahnprüfung. Es muss daher auf jeden Fall ein Antrag auf Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe gestellt werden. Eine automatische Überleitung gibt es meines Wissens in keinem Bundesland. Eure personalbearbeitende Stelle wird euch sicherlich schon entsprechend informiert haben, oder? :teufel:

  • War das jetzt ein Witz von dir? :gruebel:

    Mit Ablauf des bestandenen Prüfungstages bist du aus dem Anwärtverhältnis raus. Hast du vorher nicht den Antrag gestellt bist du damit um 0 Uhr des Folgetages eigentlich ganz offiziell arbeitslos.

    War bei uns damals aber nur ein Formblatt Din A4, welches von der Verwaltung ausgegeben wurde. Eben unterschrieben und fertig.

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