Hallo,
der Schuldner hat einen Vollstreckungsschutzantrag gestellt und behauptet, dass seine Schwester (lebt mit im Haus)suizidgefährdet ist und bei seinen Eltern (leben auch im Haus) die Zwangsversteigerung den Gesundheitszustand dramatisch verschlechtern würde. Hausärztliches Attest ist beigefügt. Ich habe nunmehr ein Gutachten zwecks Überprüfung in Auftrag gegeben. Jetzt meckert der Gläubiger-Vertreter rum......völlig unnötig und teuer. Hat er irgendein Beschwerderecht ? Erinnerung gegen Art und Weise?????
Danke
Mel72