Hallo zusammen!
Ich habe hier einen Antrag auf Erlass eines PfÜb (Kontopfändung) aufgrund eines polnischen Versäumnisurteils vorliegen.
Eingereicht wurden:
- vollstreckbare Ausfertigung des VU nebst deutscher Übersetzung
- Beschluss über die Bestätigung als europäischer Vollstreckungstitel nebst deutscher Übersetzung und
- Bestätigung als europäischer Vollstreckungstitel nebst deutscher Übersetzung (Anhang 1 zu VO EG Nr. 805/2004).
Jetzt fehlt mir doch der Zustellungsnachweis, oder?
Laut Kommentierung entfällt u. U. nur das Erfordernis der Klausel. Die weiteren Vollstreckungsvoraussetzungen richten sich nach dem Recht des Vollstreckungsmitgliedstaates.
Außerdem frage ich mich, ob die Forderungsaufstellung richtig ist:
Die in polnische Zloty titulierten Beträge wurden zum Kurs des Tages der jeweiligen Titulierung bzw. zum Kurs des Tages des Entstehens in Euro umgerechnet. (Die Kurse sind schwankend und für zurückliegende Zeiträume schwer zu überprüfen.)
Ich hätte gesagt, dass die Umrechnung erst zum Kurs des Tages stattfinden, an dem der Gesamtbetrag geltend gemacht wird.
Leider habe ich in der Kommentierung dazu nichts gefunden.
Vielen Dank für eure Hilfe!