Hier ist ein Betrieb im laufenden Inso-Verfahren. Die Masseunzulänglichkeit ist nicht angezeigt.
Verhandlungen des bestehenden Betriebsrates mit dem Inso-Verwalter sind gescheitert und es wurde nun ein Beschlussverfahren zur Einleitung eines Einigungsstellenverfahrens eingeleitet.
Für dies Verfahren will der Anwalt des Betriebsrates nun PKH haben und verweist auf das laufende Insoverfahren.
Meine Frage: Sind die Kosten des Betriebsrates nach § 40 BetrVG Massekosten, so dass PKH verweigert bzw. nicht ohne weiteren Vortrag bewilligt werden kann ?