Guten Morgen,
hab zu folgendem Problem im Krafka leider Nichts gefunden und hätte gern Eure Meinung dazu:
Ein eK meldet das Erlöschen seiner Fa. an. Gleichzeitg wird angezeigt, dass bereits das Insolvenzverfahren eröffnet wurde (Eine Mitteilung des InsoG liegt hier noch nicht vor, weshalb auch kein Vermerk im Register eingetragen wurde.)
Meiner Meinung nach spricht eigentlich Nichts dagegen, die Fa. zu löschen. Hab aber im Gustavo die Anm. A 18 gefunden, wonach die Löschung der Fa. erst nach Durchführung des Inso-Verf. erfolgen darf. Begründet wird das aber nicht weiter.
Außerdem stellt sich noch die Frage, ob der Insolvenzverwalter bei der Anmeldung mitwirken muss.
Lösungsvorschläge ?